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Dampfparade: Versammlungsbehörde hält Verbot weiter aufrecht Anwalt soll Eilverfahren einleiten
(dsc) Köln, die 1. Kölner Dampfparade 2012 die am 8. September stattfinden sollte, wird weiterhin durch die Versammlungsbehörde untersagt. Der Vorwurf, dass die Dampfparade ein Medium für kommerzielle Zwecke sei und deshalb nicht dem Sinne des Versammlungsgesetzes (VersG) oder des Artikel 8 Grundgesetz (GG) entspräche, wird weiterhin aufrecht erhalten. Der Cannabis Colonia e.V. hat nun einen Anwalt beauftragt, der durch die Beantragung eines Eilverfahrens die Durchführung der Dampfparade erwirken soll. Am 6. September soll sich entscheiden, ob dieser Schritt den gewünschten Erfolg verspricht.
Wie schon berichtet, wurde die seit Monaten geplante und von ehrenamtlichen Vereinsmitgliedern des Cannabis Colonia e.V. organisierte 1. Kölner Dampfparade, von der Kölner Versammlungsbehörde eine Woche vor dem Termin verboten. Den Organisatoren der Demo wirft man vor, dass die auf dem Plakat abgebildeten Hanfprodukte und die Nennung der Sponsoren kommerzielle Werbung sei. Zudem würden einige der Sponsoren auch auf der Parade Redebeiträge liefern, was wiederum als Lobbyarbeit, Werbung und Profitsteigerung der Unternehmen zu werten sei.
Das merkwürdige an dieser Tatsache ist jedoch, dass die ausführlichen Unterlagen der Dampfparade schon seit fünf Monaten der Behörde vorlagen. Wenn dann eine Woche vor dem angesagten Termin, die Entscheidung der Behörde revidiert wird, liegt der Gedanke an Willkür nicht fern. Hauptschlagzeile an diesem Tag lieferte hierzu das Hanfjournal ( www.hanfjournal.de ), das schrieb: „Lieber Naziaufmarsch als Demo – Köln verbietet die Dampfparade und lässt Nazis marschieren“. So ist der Vorwurf des kommerziellen Missbrauchs der Dampfparade laut Cannabis Colonia e.V. an den Haaren herbeigezogen. In erster Linie handelt es sich bei den beiden beschuldigten Rednern um Cannabispatienten. Beispielsweise ist einer von ihnen Lars Scheimann, Deutschlands erster staatlich anerkannter Cannabispatient und am Tourette-Syndrom erkrankt und einigen Menschen sicher schon aus den Medien bekannt. Dass er trotz seiner Erkrankung ein Unternehmer geworden ist, der zudem noch seinen Umsatz mit Hanfprodukten macht, wird ihm nun durch die Versammlungsbehörde zur Last gelegt. Dass seine Motivation zum Besuch der Dampfparade unter dem Motto „Cannabis ist Medizin“ aber sein Status als Cannabispatient ist, interessiert die Behörde kaum. So wird kein Sponsor oder der Verein durch diese Entscheidung bestraft, sondern die Cannabispatienten in ganz Deutschland, für die sich die Dampfparade mit ihren Zielen einsetzen soll.
Um das Plakat der Dampfparade als Werbung für Hanfprodukte zu sehen, bedarf es schon einiger Phantasie. So ist im Hintergrund der Kölner Dom zu sehen. Vor dem Dom fliegt eine Taube mit einem Hanfblatt im Schnabel und davor steht ein Topf mit einer Hanfpflanze. Dahinter beweget sich eine demonstrierende Menge Menschen. Der Spruch lautet: Dampfpara.de – Cannabis ist Medizin und… Rechts und links an den Rändern sind kleine Symbole abgebildet, die verständlich machen, wozu man Nutzhanf verarbeiten kann. Beispielsweise sind das: Ein Auto für Biosprit, ein Huhn für Futtermittel oder ein aufgeschlagenes Buch für Papier. Eine Reihe von Vorwürfen, die man nur schlecht nachvollziehen kann.
So kommt hier der Verdacht auf, dass es der Versammlungsbehörde der Stadt Köln nur darum gehen kann, keine Hanfdemo in ihrer Stadt zulassen zu wollen. Die seit vielen Monaten geplante und organisierte Dampfparade in Köln versprach ein Erfolg zu werden und es hatten sich bereits viele Besucher angekündigt. Leidtragende dieser Entscheidung bleiben aber die Patienten mit ihren Problemen, die sich nun zu Recht ärgern über dieses unsinnige Verbot.
Der Cannabis Colonia e.V. setzt nun noch einen Anwalt ein, der ein Eilverfahren erwirken soll. Dort will man eine richterliche Entscheidung zu Gunsten der Dampfparade erwirken. So ganz ist die Flamme der Hoffnung noch nicht verloschen und es dürfen die Daumen gedrückt werden, nicht für den Cannabis Colonia e.V., sondern die Cannabispatienten.
Die letzte Frist zur Anmeldung einer neuen Demo in kleinerem Stil verstreicht am Donnerstag um 12 Uhr. Jedoch könnte diese Demo dann nicht beworben werden, da eine angemeldete demo frühestens 48 Stunden nach ihrer Anmeldung öffentlich angekündigt werden darf. Im Falle der Dampfparade dürfte man auch nicht die selbe Route wählen.
Deswegen sind nun alle Gedanken beim Anwalt und an den morgigen Tag gerichtet, an dem sich die Zukunft der Dampfparade in diesem Jahr endgültig entscheiden wird.
Von Daniel Schmid / Cannabis Colonia e.V www.dampfpara.de daniel@cannabis-colonia.de
