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Ampel auf Grün: Deutschland legalisiert!
Noch ist sie zwar nicht vorbei, die Ära der Hanfprohibition in Deutschland. Doch seit Kurzem ist endlich ein Ende der sinnlosen Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten in Sicht: Nach so vielen Jahrzehnten repressiver Cannabispolitik, der Kriminalisierung und Stigmatisierung von Konsumenten, entzogenen Führerscheinen und verbauten Existenzen, nach immer neuen alten Rechtfertigungen für einen längst verlorenen Krieg gegen Drogen – nach all dem hat die neue Bundesregierung aus SPD, FDP und Grünen sie angekündigt: die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken für Erwachsene.
Legalize it!
Insbesondere für die vielen engagierten Aktivisten und all die unzähligen besonders enthusiastischen Hanffreunde dieses Landes war der 18. November 2021 ein außergewöhnlicher Tag. Denn an diesem Donnerstag ging erstmals durch die Medien, was die Koalitions-Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege“ in ihrem Ergebnispapier festgehalten hatten: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsenen zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein“. Natürlich war das nicht alles, was dort zu lesen war. Auch war die Rede von Verschärfung der Regulierung von Werbung für sämtliche legalen Drogen sowie einer Bewertung der gesellschaftlichen Auswirkungen einer neuen Ausrichtung in Sachen Cannabis nach vier Jahren. Doch letztlich war der Kern der Nachricht: Wir legalisieren Cannabis!
Natürlich hatten vor und nach der Bundestagswahl vor allem Cannabiskonsumenten genau auf dem Schirm, dass mehrere Parteien im Rennen waren, welche sich unter anderem auf ihre jeweilige Fahne geschrieben hatten, mit der bisherigen Politik in Sachen Cannabis Schluss machen zu wollen. Doch nach über sechzig Jahren des Stillstands schien die Möglichkeit, dass endlich Bewegung in diese Sache käme, für viele wohl noch nicht ganz greifbar zu sein. Wem es so ging, für den kam die frohe Botschaft dann schließlich besonders überraschend: Nicht ganz zwanzig Jahre nach dem dank Stefan Raabs musikalischer Verarbeitung landesweit bekannt gewordenen Ausruf „Gebt das Hanf frei!“ des Grünen-Politikers Hans-Christian Ströbele während der Berliner Hanfparade 2002 soll es nun also bald soweit sein.
Eine Woche nach der Veröffentlichung des besagten Ergebnispapiers gab es bereits einen Koalitionsvertrag mit dem schmissigen Titel „Mehr Fortschritt wagen“ und tatsächlich: Unter „Drogenpolitik“ ist dort ebenjener Passus zu finden, welchen die Verhandler in ihrem Papier formuliert hatten. Spätestens ab diesem Punkt scheint klar: Das Hanfverbot ist angezählt, ein Ende der sinnlosen Strafverfolgung von Konsumenten endlich in Sicht.
Wann wird es soweit sein?
Die für viele Beobachter nun interessanteste Frage ist natürlich die, wann mit einer Umsetzung entsprechender Gesetzesänderungen zu rechnen sein wird. Seit der Ankündigung der Reformen im Umgang mit Cannabis ist dieser Punkt in Gesprächen Gegenstand der Spekulation. Tatsache ist, dass sich die neue Regierung mit ihrem 177 Seiten starken Koalitionsvertrag eine ganze Menge vorgenommen hat. Die neue Ampelregierung, dem Selbstverständnis nach ein „Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, spricht darin von Klimaschutz, von sozialer Gerechtigkeit, besseren Löhnen in der Altenpflege und zahlreichen weiteren ambitionierten Vorhaben. Die Legalisierung bzw. „kontrollierte Abgabe“ von Cannabis ist einer von nicht gerade wenigen umfangreichen Punkten dieses Planes für die Gesetzesvorhaben der nächsten Jahre.
Außerdem ist da noch diese eine Kleinigkeit. Welche großen Vorsätze und Reformpläne die neue Ampelregierung auch in Planung haben mag, an erster Stelle steht nach wie vor die Bewältigung der Covid-19-Pandemie mit all ihren gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und strukturellen Folgen. Corona bremst alles andere aus. Oder wie die Berliner Morgenpost es formulierte: „Der Erfolg der Ampel-Regierenden um einen Kanzler Olaf Scholz wird in den ersten 100 Tagen an den Infektionszahlen und der Hospitalisierungsrate gemessen werden – nicht an verkauften Kilogramm Gras“. Dem wird wohl kaum jemand widersprechen wollen, schließlich ist nachvollziehbar, dass der Corona-Krise eine besonders hohe Priorität eingeräumt wird.
Wer nun aber trotzdem eingrenzen möchte, wann frühestens mit einer Umsetzung der angekündigten Legalisierung zu rechnen ist, kann sich ansehen, wie lange Gesetzgebungsverfahren in Deutschland in der Regel brauchen. Die Zeitungen der Funke-Mediengruppe nennen hierzu eine durchschnittliche Dauer von 175 Tagen. Angesichts der Herausforderungen an anderer Front, welchen sich die neue Regierung zunächst stellen muss, ist wohl zu bezweifeln, dass es in Sachen Cannabis besonders schnell gehen wird. Wahrscheinlicher scheint, dass sich das Parlament erst im Frühjahr oder gar im Sommer konkreter mit der Legalisierung beschäftigen wird. Das würde wiederum bedeuten, dass vor Herbst bzw. Ende 2022 nicht mit Inkrafttreten neuer Gesetze zu rechnen wäre. Und dies ist noch eine recht optimistische Einschätzung. Wenn man sich die Erfahrungen anderer Länder ansieht, wäre es auch nicht erstaunlich, wenn die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes erst 2023 über die parlamentarische Bühne ginge.
Angesichts der selbstgesetzten Frist zur Evaluierung der gesellschaftlichen Folgen des Gesetzes zur kontrollierten Abgabe nach Ablauf von vier Jahren sollte sich die Ampelregierung allerdings wohl nicht allzu viel Zeit lassen, um den Worten Taten folgen zu lassen. Zudem gibt es natürlich auch Stimmen, welche bereits kurz nach der Ankündigung anmahnen, dass die neue Regierung ihre Pläne nicht zu lange aufschieben sollte. So forderte z.B. der für die Legalisierung engagierte Jugendrichter Andreas Müller bereits: „Macht schnell!“ Er will die Streichung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz und damit eine Entkriminalisierung von Konsumenten innerhalb der berühmten ersten hundert Tage der neuen Regierung sehen. Außerdem forderte er völlig zu Recht die „Rehabilitierung von Menschen, die durch deutsche Richter und die strafrechtliche Verfolgung kaputtgemacht worden sind“. Bei allem Verständnis für die Herausforderungen des politischen Betriebs in Zeiten der Pandemie – es drängt! Auch der DHV fordert unabhängig von Gesetzen zur kontrollierten Abgabe eine möglichst schnelle Umsetzung einer Entkriminalisierung des Besitzes von Eigenverbrauchsmengen und eine Ende von Strafen, Bußgeldern und Beschlagnahmungen.
Wer darf bald was und wo? Fragen über Fragen
Aus dem Koalitionsvertrag geht hervor, dass die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene erlaubt werden soll. Mit Inkrafttreten entsprechender Gesetze dürfte dann also jeder Mensch nach Vollendung des 18. Lebensjahres legal Cannabis erwerben, besitzen und konsumieren. Wer nun gerne genauere Angaben zu den Modalitäten der Freigabe hätte, wird sich wohl gedulden müssen. Aus den bis Drucktermin veröffentlichten Dokumenten geht nämlich z.B. nicht hervor, ob Wohnsitz bzw. Staatsangehörigkeit für den Erwerb eine Rolle spielen werden. Von dieser Frage hängt allerdings durchaus einiges ab. Ein auch für Touristen zugänglicher legaler Markt wäre auch wirtschaftlich eine ganz andere Hausnummer. Auch die Frage, an welchen Orten der Konsum gestattet sein wird, bleibt noch zu klären.
Klar ist bereits, dass Cannabis nur mit staatlicher Lizenz legal verkauft werden wird. Ob nun aber allerdings eigens Fachgeschäfte zugelassen werden oder am Ende doch die Apotheken mit dem Verkauf betraut werden, ist dagegen noch völlig offen. Das im Allgemeinen für letztere Lösung vorgetragene Argument ist der Verweis auf den Umstand, dass die Apotheken bereits eine etablierte Vertriebsstruktur für medizinisches Cannabis nutzen. Die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening, sagte diesbezüglich gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Wir reißen uns nicht darum, künftig in unseren Apotheken Cannabis zu verkaufen“. Im Falle einer Legalisierung sei die ABDA jedoch davon überzeugt, dass „nur die Apotheken ein Höchstmaß an Sicherheit für die Konsumenten gewährleisten können“.
Auch hier bedeutet die Alternative einen immensen Unterschied: Erlaubt die drogenpolitische Reform die Möglichkeit der Lizenzierung qualifizierter und geprüfter Fachhändler ohne pharmazeutischen Hintergrund oder gar die Eröffnung von Coffeeshops, dann entstünden damit zeitnah zahlreiche weitere neue Arbeitsplätze. Ob es nun am Ende die Apotheken, spezielle Fachgeschäfte oder doch Coffeeshops á la Amsterdam werden, der wirtschaftliche Zugewinn ist ohnehin bereits ziemlich sicher. Bleibt nur abzuwarten, wie groß dieser ausfallen wird.
Man merkt: Die Fragen, welche es noch zu klären gilt, sind zahlreich. So dürfte es auch nicht gerade wenige Hanffreunde geben, welche brennend daran interessiert sind, wie sich die geplante Gesetzesreform auf den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr auswirkt. Der derzeit gültige Grenzwert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum zur Beurteilung einer Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit ist bekanntlich mehr als problematisch und schon lange nicht mehr vertretbar. Die hier deutlich sichtbare Ungleichbehandlung von Alkohol- und Cannabiskonsumierenden muss dringend behoben werden. Die bisherige Regelung kommt schließlich letzten Endes einer Nulltoleranz gleich, da der Grenzwert je nach Konsument und Konsumgewohnheit auch dann noch überschritten wird, wenn eine Beeinträchtigung eindeutig nicht mehr gegeben ist. Die Ampelregierung wird, neben vielen weiteren Punkten, nicht darum herum kommen, den Grenzwert endlich anzuheben.
Stichwort Grenzwert: Zu den offenen Fragen gehört auch die nach möglichen Grenzwerten für den Wirkstoffgehalt in den Fachgeschäften angebotener Cannabisprodukte. Die Frage stellt sich nicht nur in Bezug auf Cannabisblüten, sondern auch für die möglicherweise bald in den „Fachgeschäften“ angebotenen Edibles. Zumindest bei diesen ist davon auszugehen, dass es bestimmte Grenzwerte geben wird, welche angebotene Produkte nicht überschreiten dürfen.
Was ist mit dem Eigenanbau?
Eine weitere, zum Leidwesen zahlreicher Hanffreunde ungeklärte Frage ist die nach der Freigabe des Eigenanbaus von Cannabis. Im Koalitionsvertrag steht kein Wort dazu, ob nach der Reform auch der Handel mit Cannabissamen und die Aufzucht von Hanfpflanzen in den eigenen vier Wänden oder dem heimischen Garten erlaubt sein werden. Daher ist zu befürchten, dass dies trotz Legalisierung des Handels und Besitzes verboten bleibt. Für viele Aktivisten und Hanffreunde wäre dies eine herbe Enttäuschung.
Neben allem Lob und spürbarer Begeisterung angesichts der Legalisierungspläne wird dieser Punkt auch von Deutschen Hanfverband (DHV) klar kritisiert: Es sei nicht erkennbar, warum Cannabis anders behandelt werden sollte als Tabak und Alkohol, für die der Gesetzgeber die Möglichkeit der Eigenproduktion gestattet. Außerdem argumentierte der DHV in seiner anlässlich der Ankündigung einer Legalisierung abgegebenen Pressemitteilung, dass Eigenanbau von Cannabis für regelmäßige Konsumenten mit höherem Verbrauch und geringem Einkommen eine wichtige Alternative zum Fachgeschäft darstelle. Diese würden laut DHV ohnehin weiter wie bisher selbst anbauen.
Zu Recht wurde außerdem die Fortsetzung der Kriminalisierung dieser Konsumenten als nicht sinnvoll kritisiert, zumal auch der Eigenanbau dem illegalen Schwarzmarkt Umsatz entziehe und die Konsumenten vor Streckmitteln schütze. Eine Freigabe des Eigenanbaues käme somit auch den erklärten Zielen der von der Ampelregierung angekündigten Legalisierung entgegen. Wenn Gegner der Selbstversorgung nun mit fehlender Qualitätssicherung oder möglicher Verunreinigung argumentieren, könnte man wiederum auf die im Koalitionsvertrag ebenfalls angekündigten Drug-Checking-Angebote verweisen. Diese sollen nach den Plänen der Ampelregierung Konsumenten die Möglichkeit bieten, auf dem Schwarzmarkt erworbene illegale Rauschmittel auf Zusammensetzung und Wirkstoffgehalt untersuchen zu lassen. Wie man es auch dreht und wendet – für alle überzeugten Selbstversorger bliebe es ohne ein Ende des Anbauverbots letztlich nur eine halbe Legalisierung.
Positive Reaktionen und große Erwartungen
Das Vorhaben einer Freigabe von Cannabis an sich stößt auch beim DHV selbstverständlich auf Zustimmung. „Die neue Regierung orientiert sich endlich an Fakten und geht international mutig voran. Viele Länder werden diesem Beispiel folgen und ebenfalls Cannabis legalisieren“, kommentierte DHV-Sprecher Georg Wurth. Damit werde die Ampel ihrem eigenen Anspruch gerecht, eine „echte Reform-Koalition“ zu sein und endlich, nach 16 langen Jahren, den der CDU anzulastenden Stillstand in dieser Frage beenden.
Dass sich die größte organisierte Legalisierungslobby und Aktivisten als erste besonders laut über die Ankündigung freuten, war zu erwarten gewesen. Allerdings gab es auch positive Meldungen aus der Ecke jener, welche sich aus wirtschaftlichen Gründen bereits seit Längerem auf einen legalen Markt mit Cannabis vorbereiten. Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) ließ in einer entsprechenden Pressemitteilung verlauten, man sehe „gute Grundlagen für einen künftigen vernünftigen Umgang mit allen Potentialen der Cannabispflanze“. Verbandspräsident Dr. Stefan Meyer kommentierte die Ampelpläne: „Als Cannabiswirtschaft begrüßen wir den Koalitionsvertrag als gute Diskussionsbasis für anstehende Reformen im Cannabisbereich. Viele bisherige Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen geeignete Wege“. Der Branchenverband steht bereits in den Startlöchern und sähe es gerne, wenn er in Bezug auf die vielen regulatorischen Einzelheiten in den Gesetzgebungsprozess miteinbezogen würde: „Gerne begleitet die Cannabiswirtschaft alle regulatorischen Fragen, wie z.B. wissenschaftsbasierte Qualitätssicherung, wirkungsvollen Jugend-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, sinnvolle Werbebeschränkungen und eine angemessene Besteuerung”. Der BvCW habe hierzu eine Querschnittsarbeitsgruppe eingerichtet, die Vorschläge für alle relevanten Fragen fachlich begleiten werde.
Dass es hier nicht um Peanuts geht, war in jüngster Vergangenheit immer wieder diversen Artikeln und Beiträgen rund um das Thema Legalisierung zu entnehmen: 4,7 Milliarden Euro ist die Summe, von der dabei die Rede ist. Auf diesen beachtlichen Betrag beziffert die jüngste Berechnung des Ökonomen Professor Dr. Justus Haucap von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf den mindestens zu erwartenden finanziellen Vorteil einer regulierten Cannabis-Abgabe in Deutschland. Vom DHV 2018 erstmals beauftragt, rechnete Haucap 2,66 Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen für den Staat aus. In seinem diesjährigen Update stieg die Zahl um zwei Milliarden an. Berücksichtigt wurden dabei nicht nur Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch neue Erkenntnisse und Zahlen zur Einsparung von Gerichts- und Justizkosten. Im Rahmen der Berechnung ging Haucap von einem Gesamtbedarf an Cannabis in Deutschland für das Jahr 2021 in Höhe von 400 Tonnen aus.
Angesichts des stetig wachsenden internationalen Marktes für legales Cannabis und des längst erwachten Interesses hiesiger Investoren und Unternehmer am Cannabusiness werden die Einzelheiten der künftigen Gesetzgebung nicht nur von Freizeitkonsumenten mit Spannung erwartet. Immerhin zeigt der Blick auf die Entwicklung der US-Bundesstaaten mit entsprechender Gesetzgebung oder Kanada, dass die junge aufstrebende Branche in der Tat ein gewaltiges Potenzial hat: Neben Unternehmen im Verkauf braucht es jede Menge helfende Hände, was bedeutet, dass zahlreiche neue Jobs entstehen werden. Die kommende Branche braucht Anbauexperten und Straindesigner, Fachleute für Edibles und die vielen weiteren Cannabisprodukte, Logistiker, Budtender usw.
Der BvCW betont bei all den Überlegungen, dass über den weitreichenden Fragen einer kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel die notwendigen Reformen im Bereich Medizinalcannabis und Nutzhanf nicht vergessen werden dürften. Daher schlage man „die Einrichtung einer Cannabis-Kommission nach Vorbild der Kohle-Kommission vor, in der Expertinnen und Experten aus gesellschaftlich relevanten Bereichen über die konkrete Ausgestaltung der Cannabisregulierung beraten“. Man freue sich bereits auf die Zusammenarbeit mit der neuen Bundesregierung.
Das überfällige Ende rückständiger Drogenpolitik?
Handel und Besitz von Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland für Erwachsene zu legalisieren ist nicht weniger als eine historische Entscheidung. Immerhin enden damit lange, finstere Jahrzehnte repressiver Cannabispolitik, Jahrzehnte der Stigmatisierung durch Kriminalisierung von Konsumenten. Viel zu viele Existenzen wurden durch eine Gesetzgebung massiv beeinträchtigt, welche auf rückständigen Sichtweisen, wissenschaftlich nicht haltbarer Argumentationen und ideologisch motivierter Weigerungshaltung basierte.
Die neue Einsicht in die Notwendigkeit einer Reform im Umgang mit Cannabis hin zu einer evidenzbasierten Drogenpolitik, welche mehr auf Aufklärung und Prävention als auf stumpfe Repression setzt, ist nicht einfach über Nacht über die Verantwortlichen gekommen. Es war ein langer Weg bis hierher. Dabei haben die Befürworter einer Legalisierung nicht plötzlich neue Argumente vorgetragen – im Gegenteil. Die Kritiker des Hanfverbots argumentieren seit Jahr und Tag auf die gleiche Art und Weise, doch nun werden sie auf einmal gehört. Es ist ein später Triumph.
Der Dank für diesen Wandel gebührt wohl – neben all den vielen seit Jahrzehnten unermüdlich für eine Legalisierung kämpfenden Aktivisten – vor allem auch den Wegbereitern der Gesetzesreformen in Bezug auf Cannabis als Medizin. Ohne den jahrelangen Kampf einiger Patienten, Ärzte und Unterstützer hätte man auf das 2017 schließlich in Kraft getretene Gesetz zur Verschreibbarkeit von Cannabis auf Rezept noch lange warten können. Mit dem Erreichen dieses letzten einer Reihe von Meilensteinen setzte ein spürbarer Imagewandel ein. Begleitet von Nachrichten aus anderen Ländern, welche nach einer Legalisierung mitnichten ins Chaos stürzten, veränderte sich nach und nach der Blick auf die einstmals so gefürchtete und verteufelte Pflanze. Dies schuf die Ausgangslage für die weiteren Schritte, welche sich nun abzeichnen.
Die Angst der Gegner: Wird Cannabis jetzt Brokkoli?
Die größte Bremse für den nun endlich zu erwartenden Fortschritt in Sachen Cannabis war und ist die CDU und ihr bayerisches Anhangsgebilde. Das historisch schlechteste Ergebnis, welches die Unionsparteien bei der Bundestagswahl eingefahren haben, war eine der grundlegenden Notwendigkeiten dafür, dass endlich Bewegung in die festgefahrene Debatte kommen konnte. Denn an ein Umdenken großer Teile der drogenpolitisch rückwärtsgewandten Unionsmehrheit konnte aus diversen Gründen niemand so recht glauben. Schließlich kam ein Großteil der besonders unhaltbaren oder wirklichkeitsfernen Aussagen in Bezug auf Wirkung, Risikopotenzial oder mögliche Folgen liberalerer drogenpolitischer Ansätze der Vergangenheit aus Reihen der Union.
Die scheidende CSU-Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwigs wurde für eine Aussage bekannt, welche die sture Weigerung der Union vernünftig über liberalere Cannabisgesetze zu sprechen, ziemlich gut auf den Punkt brachte: „Nur weil Alkohol gefährlich ist und umstritten, ist Cannabis kein Brokkoli. Okay?“, lautete ihre pampig vorgetragene Antwort auf eine Journalistenfrage. Für diese wenig konstruktive Aussage erntete die Nachfolgerin von Marlene Mortler jede Menge Hohn und Spott. Anstatt sich einer faktenbasierten Diskussion zu stellen, warf Frau Ludwig den Fragenden lieber erst einmal Verharmlosung vor.
Hier wurden und werden sie immer wieder spür- und sichtbar, die tiefen Spuren, welche jahrzehntelange ideologisch motivierte Dämonisierung von Cannabis in so vielen Köpfen hinterlassen hat. Zu wenigen Menschen ist der Hintergrund des Hanfverbots völlig unbekannt. Während engagierten Hanffreunden die Geschichte um Anslinger, rassistisch motivierte Verbotskampagnen, internationale Abkommen voll unhaltbarer Einordnungen und die gezielte Dämonisierung von Cannabis mittels bewusster Desinformation schmerzlich bewusst ist, bietet sich dem durchschnittlich-bierseligen deutschen Michel ein anderes Bild. Vor allem, wenn man Unionspolitikern und den von ihnen vorgeschobenen Fatalisten zuhört.
Die Repressionsverteidiger der Union betonten stets den Jugendschutz, welcher sich nur mit Verbot und Strafe gewährleisten lasse. Dass der bisherige Umgang mit Cannabis wenig bis nichts mit Jugendschutz zu tun hat, wollen sie dabei nicht hören. Tatsache ist jedoch, dass es auf dem Schwarzmarkt keinerlei Qualitätssicherung und natürlich erst Recht keine Alterskontrollen gibt. Dafür bekommen die lieben Kinder beim Dealer um die Ecke im Zweifelsfall nicht nur schlechte oder gestreckte Cannabisprodukte, sondern auch noch andere illegale Rauschmittel angeboten. Dass eine staatliche Regulierung einen effektiven Jugendschutz überhaupt erst ermöglicht, indem die Qualität verkaufter Produkte gesichert, Alterskontrollen ermöglicht werden und der Schwarzmarkt bekämpft wird, können Verbotsprediger nicht begreifen. Stattdessen sprechen sie lieber von Verharmlosung, der Gefahr von Cannabis und steigenden Konsumentenzahlen unter Jugendlichen.
Doch eine Legalisierung verharmlost Cannabis nicht, sondern sie erkennt die gesellschaftliche Realität an: Cannabis ist und bleibt die beliebteste illegale Rauschsubstanz, Verbot hin oder her. Natürlich gibt es auch unreflektierte Enthusiasten, welche Cannabis als Wundermittel bewerben oder die vorhandenen Risiken herunterspielen. Doch unter den wirklich ernstzunehmenden Teilnehmern an der Debatte um den Umgang mit Cannabis findet sich kein einziger, welcher Cannabis auch für Jugendliche freigeben wollen oder einer realistischen Einschätzung des Gefahrenpotentials widersprechen würde. Den Unterschied zwischen Hanf und Gemüse braucht eine CSU-Botschafterin für gestrige Drogenpolitik dem überwiegenden Großteil der Aktivisten nicht erst zu erklären. Schließlich ist es auch insbesondere der Jugendschutz, mit welchem die Legalisierungsbefürworter seit Jahr und Tag für ein Ende des sinnlosen Hanfverbots argumentieren.
Während diejenigen, welche ernsthaft eine Freigabe von Cannabis forderten, sich in der Regel auf nachvollziehbare Daten und Fakten mit klar benennbaren Quellen berufen, kamen aus den Reihen der Gegner immer wieder völlig unhaltbare Behauptungen. Ein alter Klassiker ist z.B. die Aussage des CSU-Politikers Edmund Stoiber aus dem Jahr 1997: „Wer den freien Genuss von Cannabis befürwortet, nimmt in verantwortungsloser Weise den Tod von Tausenden junger Menschen in Kauf“, unkte das bayerische Unikat damals. Wer heute noch an das Märchen von den Haschischtoten glaubt, ist vermutlich ebenfalls ein alter weißer Unionspolitiker. Ein weiterer Evergreen unter den Ammenmärchen ist die nun wirklich nicht erst seit Kurzem widerlegte These von der Einstiegsdroge Cannabis. Entsprechende Behauptungen geistern immer wieder durch die Debatte, zuletzt kurz vor der Bundestagswahl in Variation verbreitet durch den CDU-Kanzlerkandidaten Armin Laschet.
Wie schnell Halbwissen und Behauptungen Eingang die Auseinandersetzung rund um die ach so kontroverse Pflanze fanden und finden zeigte unlängst die fragwürdige Aussage des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach, wonach Cannabis mit Heroin gestreckt werde. Seine krude Behauptung wurde kurz darauf nach einigem medialen Stirnrunzeln öffentlichkeitswirksam widerlegt. Dies zeigt zwar, dass die Zeiten von Reefer Madness, Killer-Weed und ähnlich hanebüchenen Erzählungen über die Gefahren des bösen Krautes und Gesellschaftsschädlichkeit der subversiven Haschgiftspritzer und ihre linken Legalisierungspläne vorbei sein mögen. Doch von einer tatsächlich aufgeklärten Allgemeinheit und einer evidenzbasierten Politik sind wir noch immer bedauerlich weit entfernt. Höchste Zeit, dass sich das ändert.
Sichere Sache?
Da bis zum Drucktermin außer den im Koalitionsvertrag enthaltenen Ankündigungen keine weiteren Details bekannt waren, bleibt nun erst einmal abzuwarten, wie schnell das als „Fortschrittsbündnis“ für sich werbende Parteien-Trio in die Gänge kommt. Die angekündigte Legalisierung ist zweifellos die erfreulichste Nachricht in Sachen Cannabis seit der Freigabe der medizinischen Verwendung. Doch wie die vielen offenen Fragen zeigen, kommt damit eine nicht gerade kleine Aufgabe auf die neue Regierung zu. Noch ist nicht abzuschätzen, wie berechtigt die Hoffnung darauf ist, dass sich das in bester Marketingsprache als modern, fortschrittlich und zukunftsorientiert inszenierte rot-gelb-grüne Bündnis auch tatsächlich als effektive Regierung erweisen wird.
So bleibt es zunächst bei gespannter Vorfreude. Und bei allem Verständnis für die zahlreichen Herausforderungen unserer Zeit, mit welchen sich das Parlament und die neue Regierung unter Kanzler Scholz nun herumschlagen müssen: Nach einer Ankündigung dieser Tragweite darf sich die Ampelregierung auch nicht zu viel Zeit lassen. Angesichts der Zahl der nach wie vor tagtäglich wegen Cannabis kriminalisierten Personen ist die Ungeduld der Legalisierungsbefürworter wohl auch sehr verständlich. Wir haben schließlich lange genug gewartet. Nun müssen den schönen Worten auch schnellstens Taten folgen.
Abschließend kommen wir jedoch nicht darum herum zu betonen, dass die Legalisierung leider noch nicht in sprichwörtlichen trockenen Tüchern ist. So positiv die Ankündigungen der neuen Regierung sind, so wenig endgültig sind sie. Da ist immerhin noch die Tatsache, dass der Bundesrat einem entsprechenden Gesetz zustimmen muss – und dieser ist auch nach der Bundestagswahl immer noch arg CDU-lastig. Wenn die SPD in den nächsten anstehenden Landtagswahlen nicht gut abschneidet, wird es an dieser Front immer enger. Dies könnte dann zur Folge haben, dass die Legalisierung auf die lange Bank geschoben wird oder gar nur nach diversen schmerzlichen Zugeständnissen umgesetzt werden könnte.
Außerdem bleibt Grundvoraussetzung für eine Umsetzung der schönen Pläne auch schlicht und ergreifend, dass die neue Ampelregierung tatsächlich lange genug bestehen bleibt. Denn auch dies ist nicht selbstverständlich. Dementsprechend spannend wird es noch bleiben, bis es endlich soweit ist und Deutschland tatsächlich das Ende der Cannabisprohibition feiern kann. Immerhin: Die Richtung stimmt schon mal.
Dieser Artikel stammt aus der grow! Ausgabe 01-2022. Wir veröffentlichen hier aus jeder neuen Ausgabe unseres Print-Magazins vier vollständige Artikel - erst als Leseproben, acht Wochen später als vollständige Texte, gratis für alle. Falls du diese Ausgabe nachbestellen möchtest, schau doch mal in unseren Shop. Alternativ findest du die Ausgabe auch als ePaper zum bequemen Lesen auf deinem Smartphone, PC oder Tablet.
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