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Berliner Gras auf Weltrekordkurs Der Berliner Blüten- und Blätter-Mix mit 44 % THC

11.01.2019 15:50
von grow! Magazin
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Hanfszene

Die Berliner Morgenpost berichtete im August 2018 von Berliner Schwarzmarkt-Cannabis, bei dem einer Statistik der Berliner Polizei zufolge als Spitzenwert ein THC-Gehalt von 44 Prozent (!) festgestellt wurde. Der FDP-Abgeordnete Marcel Luthe hatte zuvor im Rahmen einer kleinen Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus die THC-Werte von in Berlin beschlagnahmtem Cannabis für den Zeitraum der vergangenen zehn Jahre (2007-2017) bei der Berliner Innenverwaltung abgefragt. Insgesamt habe der Wirkstoffgehalt in Cannabisprodukten stark zugenommen, bei Haschisch im Durchschnitt angeblich von 9,5 auf 13,8 Prozent in den letzten zehn Jahren, bei Cannabis-Blütenständen von 11,1 auf 13,7 Prozent. Bei „Cannabiskraut (Marihuana)“ hingegen sei der Wirkstoffgehalt von 4,3 auf 3,7 Prozent zurückgegangen.

Stärker als der stärkste Tobak

Das klingt soweit alles nachvollziehbar, doch ein Blick auf die Spitzenwerte lässt aufhorchen. Bei Cannabisblüten habe der Spitzenwert regelmäßig weit über 30 Prozent gelegen, im Jahr 2010 sollen es gar fantastische 44,2 Prozent THC gewesen sein. Das hieße auch, dass es weder kanadischen Produzenten von medizinischem Cannabis noch den ambitionierten US-Growern bislang gelungen ist, so potentes Cannabis wie die Berliner Guerilla-Grower zu züchten.
Die stärkste Sorte medizinischen Cannabis‘, die es offiziell in den Apotheken einiger EU-Länder gibt, weist einen Gehalt von 22 Prozent THC auf. Demnächst ist eine neue Sorte angekündigt worden, die mit 26 Prozent THC als zukünftig potentester Medizinalhanf in Europa vertrieben werden soll. Selbst die THC-Werte der stärksten Sorten, die in den USA und bald auch in Kanada zum Freizeitkonsum angeboten werden, reichen an die Berliner Spitzenwerte kaum heran.
Das derzeit offiziell stärkste Gras der Welt (OG Godfather) soll dem High Times CannabisCup zufolge 34 Prozent THC aufweisen. Hier wurde jedoch erstmals ein anderes Analyseverfahren angewendet, bei dem ein Teil des THCA-Werts (THC-Säure) zum eigentlichen THC-Wert hinzu addiert wird. Ob das nun dem THC-Gehalt, den der Konsument bekommt, genauer entspricht, müssen Wissenschaftler bewerten. Fest steht, dass die neue Methode beim High Times Cup nicht genau den bisher üblichen Testmethoden entspricht und so zu einem leicht höheren THC-Gesamtwert führt. Doch selbst mit der neuen Messmethode werden die Berliner Spitzenwerte nicht annähernd erreicht.

Sagenhafte 44 Prozent THC bei einem Blüten-Blätter-Gemisch

In den Jahren zuvor wurde beim selben Cup, genau wie bei medizinischem Cannabis, nur der THC-Wert gemessen. So hatte der Sieger „A-Dub“ mit „nur“ 28 Prozent THC im Jahr 2016 immer noch einen THC-Wert, der knapp unter 30 Prozent lag. Während die ambitioniertesten Grower der Welt jahrelang unter den besten Bedingungen angebaut haben, um erst in der Saison 2016/17 die virtuelle Schallmauer von 30 Prozent THC-Gehalt auf einem offiziellen Cup zu brechen, soll es in Berlin seit 2007 regelmäßig Spitzenwerte gegeben haben, von denen die besten Indoor-Züchter der Welt schon immer träumen. Grund genug, das einmal bei der Pressestelle der Berliner Polizei zu hinterfragen.

„Die zum Teil hohen Werte für Marihuana (Cannabiskraut) sind durch vereinzelte Messungen von Gemischen von Cannabiskraut und Cannabisblüten mit einem hohen Blütenanteil zu erklären […]. Ein „eklatanter Unterschied“ zu Messergebnissen anderer Länder weltweit ist nicht zu erkennen, da die Zahlenwerte ohne genaue Messmethodenbeschreibung und exakte Beschreibung des untersuchten Materials (Blätter, Blüten oder ein Gemisch davon) nicht seriös vergleichbar sind […].“

Nicht seriös? Als Vergleichswert wurden bei der ersten Anfrage die Testergebnisse für medizinisches Cannabis aus Kanada und den Niederlanden angeführt, bei denen die Labore die gleiche Zertifizierung (DIN EN ISO/IEC 17025) aufweisen – genau wie die forensischen Labore, die beschlagnahmtes Schwarzmarkt-Cannabis testen. Daraufhin erneut angeschrieben, korrigierte die Pressstelle ihre erste Aussage: „[…] die Messergebnisse aus den Proben von Sicherstellungen illegaler Cannabisplantagen mit einer Vielzahl verschiedener Sorten (sind) nicht mit den unter kontrollierten Bedingungen angebautem Hanf für die Pharmaindustrie zu vergleichen. Weiterhin erfolgt gemäß Oberlandesgerichtlicher Entscheidung die Quantifizierung von Cannabisprodukten mit dem psychotropen Wirkstoff THC in den meisten kriminaltechnischen Laboren mittels Gaschromatographie, um die nicht psychotrop wirksamen, aber bei Hitzeeinfluss sich in THC umwandelnden THC-Säuren mit zu erfassen. Alternativ ist es möglich, mittels Hochleistungsflüssigkeitchromatographie (HPLC) eine Quantifizierung von Cannabisprodukten durchzuführen. Da bei dieser Analysetechnik die Trennung in flüssiger Phase auf einer Trennsäule etwa bei Raumtemperatur erfolgt, wandeln sich die THC-Säuren in THC nicht um. Es werden Cannabinol (CBN), Cannabidiol (CBD), THC und THC-Säuren nebeneinander erfasst und quantifiziert. Eine Summe von THC und THC-Säuren nach entsprechender Umrechnung ergibt dann den THC-Gehalt. Dieser THC-Gehalt kann dann höher als mit den von Ihnen erwähnten Methoden anderer Labore ausfallen.“

Soll heißen, die Polizei misst im Detail anders als die Apotheken. Hier wird, vereinfacht ausgedrückt, so gemessen, dass der THC-Gehalt im Ergebnis so hoch wie theoretisch nur möglich ist, während medizinische Labors testen, wie viel Wirkstoff dem Patienten bei der Einnahme wirklich zur Verfügung steht. Auch die Aussage, es handele sich bei den Spitzenwerten um ein Gemisch aus Blüten und Blättern, lässt die Zahlen in einem noch fraglicheren Licht erscheinen. Denn wäre es ein Gemisch aus Blüten und Blättern, müsste der Blütenanteil im Mix noch stärker als die ohnehin zweifelhaften 37, 39 oder 44 Prozent sein.

Hasch war‘s sicher nicht

Da Haschisch als gesonderte Position in der Statistik aufgeführt wurde, kann es sich auch kaum um eine Verwechselung mit dem durchaus entsprechend potenten Cannabis-Harz handeln. Die hier festgestellten Spitzenwerte waren auch außergewöhnlich, aber mit 46 Prozent gerade noch nachvollziehbar. Last but not least, gab es auch noch eine Auflösung der für Insider etwas seltsam anmutenden Postion „Cannabiskraut (Marihuana)“. Auf die Frage, um welche Darreichungsform es sich dabei handele, hieß es aus dem Hause des Berliner Polizeipräsidenten: „Es handelt sich um Cannabisblätter, gesamte Cannabispflanzen (getrocknet, ohne Wurzel und Stängel) mit oder ohne Blüten sowie zerriebene Cannabisblätter.“
Es handelt sich bei der seltsamen Position also offensichtlich um Erntereste, die zu Haschisch und Extrakten weiterverarbeitet werden sollten. Das erklärt auch den schwankenden THC-Gehalt, der bei dieser seltsamen Position zwischen 0,1 und 40 Prozent lag.
Eine Weiterbildung der Berliner Polizei zu Cannabis wäre nicht nur beim Verwendungszweck einzelner Darreichungsformen eine zeitgemäße Investition des Landes Berlin. Eigentlich ist es ja egal, wie man die verbotenen Pflanzenteile nennt, aber die Wortwahl der Polizei steht hier eben auch für die längst überholte Schubkarre voller Halbwissen, die statt fundiertem Wissen immer noch durch deutsche Amtsstuben eiert.

Eine Chance für Deutschland?

Stimmen die Berliner Zahlen zum maximalen THC-Gehalt von Blüten, könnte man der ganze Sache im Nachhinein noch etwas Gutes abgewinnen. So wäre eine solche Blüte des Berliner Schwarzmarktgrases doch ein interessantes Forschungsobjekt für die Produktion von medizinischem Cannabis in Deutschland. Eine medizinische Sorte mit annähernd 50 Prozent Kristallbesatz würde die Produzenten und auch die Cannabisagentur der Bundesrepublik Deutschland über Nacht vom kleinen Lichtlein im Cannabusiness zu den gefragtesten Züchtern der weltweit stärksten Cannabissorten machen.

Michael Knodt

Dieser Artikel stammt aus der grow! Ausgabe 6-2018. Wir veröffentlichen hier aus jeder neuen Ausgabe unseres Print-Magazins vier vollständige Artikel - erst als Leseproben, acht Wochen später als vollständige Texte, gratis für alle. Falls du diese Ausgabe nachbestellen möchtest, schau doch mal in unseren Shop. Alternativ findest du die Ausgabe auch als ePaper zum bequemen Lesen auf deinem Smartphone, PC oder Tablet.

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