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50.000 Unterschriften für Cannabis als Medizin

28.04.2014 11:32
von grow! Magazin
(Kommentare: 0)
deutschland

Öffentliche Petition für Cannabis als Medizin benötigt 50.000 Unterstützer innerhalb einer Frist von 28 Tagen

Cannabis als Medizin – Zugang zu Cannabisprodukten für alle betroffenen Patientinnen und Patienten ermöglichen

Mitte bis Ende Mai geht die Onlinepetition der „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“ ins Rennen. Die Bittschrift wird dann auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zur Abstimmung veröffentlicht – und benötigt innerhalb von 28 Tagen möglichst viele Unterstützer.

Über den Sinn und Zweck haben wir mit dem Initiator und Hauptpetenten, Dr. med. Franjo Grotenhermen, gesprochen.

grow! Was erhoffen Sie sich von dieser Petition?

Dr. Grotenhermen!: Eine Petition zu diesem Thema ist schon lange überfällig. Wir haben die Petition bewusst so gestaltet, dass man schlecht Nein dazu sagen kann. Bei einer öffentlichen Diskussion müssten die Gegner ihre Argumente auf den Tisch legen. Wir haben uns auf Basisforderungen beschränkt: Zum einem sollen Patienten, denen Cannabis verschrieben wurde oder die eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke besitzen, dies unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten bekommen können. Die andere Forderung ist, dass Menschen, denen Ärzte die Verwendung von Cannabis empfohlen haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden. Wir sind also nicht so weit gegangen, zu sagen, dass Cannabis als Medizin legalisiert werden muss. Denn wenn das Wort Legalisierung fällt, winken viele Konservative sofort ab, und eine Diskussion findet nicht statt. Es geht mehr in die Richtung von § 31 des Betäubungsmittelgesetzes, wonach bei geringer Schuld ein Strafverfahren einzustellen ist. Cannabispatienten haben nicht selten einen größeren Vorrat zu Hause, und sie sind „Wiederholungstäter“, doch auch dann soll von einer geringen Schuld ausgegangen und das Verfahren eingestellt werden.

grow! Wenn man überhaupt von Schuld sprechen will, wenn jemand versucht, sich ein schmerzfreies und lebenswertes Leben zu ermöglichen …

Dr. Grotenhermen!: Wir wollen es dem Gesetzgeber leicht machen und zumindest erreichen, dass Menschen, denen Cannabis von ihrem Arzt empfohlen wurde, dies benutzen können, ohne Gefahr zu laufen, wie ein Schwerverbrecher verfolgt und bestraft zu werden. Strafverfahren gegen Cannabispatienten sollten in Zukunft grundsätzlich eingestellt werden.

grow! Es ist doch bereits möglich, eine Genehmigung zu bekommen, und dann kann man sich straffrei Cannabis aus der Apotheke holen.

Dr. Grotenhermen!: Mir geht es aber auch um jene Patienten, die keine Chance auf eine Ausnahmeerlaubnis haben oder die nicht bereit sind, den langen und harten Weg des Genehmigungsverfahrens zu gehen. Denn das bedeutet im Einzelfall, dass über Jahre Medikamente mit starken Nebenwirkungen durchprobiert werden müssen, nur um belegen zu können, dass sie nicht helfen. Dazu sind viele rein gesundheitlich nicht in der Lage und erfüllen deshalb nicht die Voraussetzungen zur Erteilung einer Genehmigung. Außerdem ist eine Behandlung mit Cannabisprodukten auch häufig dann sinnvoll, wenn nicht die strengen Kriterien für eine Ausnahmeerlaubnis erfüllt sind. Beispielsweise sind Schmerzpatienten, denen Opiate und Cannabis gleichermaßen helfen, gezwungen, die Opiate einzunehmen, obwohl Cannabis sinnvoller sein könnte. Diese Patienten können nicht auf eine Ausnahmeerlaubnis hoffen.

grow! Aber Sie könnten ihnen Medikamente auf Cannabisbasis wie Sativex verschreiben?

Dr. Grotenhermen!: Ja, das könnte ich. Allerdings muss der Patient die Kosten dafür selber tragen, die je nach Dosierung mehrere hundert Euro und sogar darüber kosten. Hinzu kommt, dass sie nicht jedem helfen.

grow! Und wenn der Patient trotzdem natürliches Cannabis gegen seine Beschwerden verwendet, steht er mit einem Bein im Knast …?

Dr. Grotenhermen!: Allerdings, denn ich kann als Arzt zwar den Nutzen für den Patienten feststellen und es verschreiben, aber eine Erlaubnis oder eine Empfehlung zur Anwendung, die einen gewissen rechtlichen Schutz bieten könnte, kann ich nicht erteilen. Und das bedeutet für viele Patienten, dass sie zu der eigentlichen Krankheit noch eine hohe psychische Belastung ertragen müssen. Und die Angst vor Entdeckung und Strafverfolgung ist ja leider nicht unbegründet. Es gibt immer noch Fälle, wo Patienten zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt werden, weil sie Cannabis zur Eigentherapie angebaut haben. Das ist ein unhaltbarer Zustand und darf nicht mehr vorkommen.

Deshalb haben wir diese Petition gestartet und hoffen, dass damit die starren politischen Fronten aufgeweicht werden und diese Ungerechtigkeit bald durch einen breiten politischen Konsens beendet wird.

grow! Wer kann unterzeichnen und die Petition somit unterstützen?

Dr. Grotenhermen!: Es kann im Prinzip jeder mitmachten. Dazu muss man sich auf der Internetseite des Petitionsausschusses registrieren. Wichtig ist, dass die Petition selbst nur genau 28 Tage lang läuft. Innerhalb dieser 28 Tage kann man unterzeichnen – nicht vorher. Damit das niemand verpasst, kann man sich auf einer eigens für die Petition eingerichteten Webseite eintragen. Dann bekommt man rechtzeitig Bescheid. Parallel dazu und auch später können auch auf Papier Unterschriften gesammelt werden. Auf der Internetseite werden wir Unterschriftenlisten zum Download bereithalten.

Webseite: www.cannabismedizinpetition.de

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