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Blühende Phantasien deutscher Drogenfahnder

16.05.2017 15:06
von grow! Magazin
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deutschland

Am 27. Januar 2017 fanden Polizeibeamte in Dresden eine „professionelle Cannabis-Aufzuchtanlage“ in einem Kleiderschrank. Am selben Tag eine Profi-Plantage in Berlin mit 59 Pflanzen, die in einer WG standen. Egal, wie klein die gefundene Box, wie gering die Anzahl der Pflanzen oder des beschlagnahmten Grases sind, glaubt man den Pressemeldungen der Polizei, ist ungefähr jeder zweite ertappte Grower ein Profi oder hat wenigstens eine professionelle Cannabis-Aufzuchtanlage betrieben.

„Bild“-Rhetorik auf den Pressestellen

Vor zwei Jahren verursachte die Polizei-Oberhausen auf diese Art einen Facebook-Shitstorm. Die Beamten hatten eine Homebox mit zehn Graspflanzen gefunden und die Festnahme von drei Kriminellen bekanntgegeben, die auf einer „Haschisch-Plantage“ „Rauschgift“ angebaut hatten. Das Wort „Haschisch-Plantage“ steht doch eigentlich für große Felder und eine professionelle Produktion, Weiterverarbeitung und Verkauf. Es hat nichts mit denen zu tun, die ein paar Graspflanzen für den eigenen Bedarf anbauen. Außerdem könnten sich die Pressesprecher von Deutschlands Polizeidienststellen mal hinter die Ohren schreiben, dass Hasch gar nicht auf Plantagen wächst.

Konfrontiert mit dieser Tatsache hatte der Pressesprecher der Polizei in Oberhausen, Axel Deitermann, damals auf telefonische Anfrage hin eingeräumt, man habe keine Haschisch-Plantage gefunden. Die Pressemitteilung sei aus „plakativen Gründen“ so formuliert worden, schließlich „enthielten die Pflanzen das Haschisch, also das THC“. Wie gut, dass man bei der Polizei in Oberhausen so gut Bescheid weiß. Gäbe es wirklich Haschplantagen wäre das begehrte Harz bestimmt um Einiges günstiger. Haschisch, das am Stück wächst, könnte den Growern zudem viel Arbeit sparen, wird es aber wohl so bald nicht geben. Denn egal ob großer oder kleiner Grower, Hasch ist ein Nebenprodukt, von dem selbst bei großen Ernten nur ein paar Gramm für den Eigenbedarf abfallen. Vorausgesetzt ein Hanfbauer macht sich überhaupt die Mühe, stundenlang zu waschen und zu sieben, weil das wirtschaftlich gar nicht zu rechtfertigen ist. Eigentlich müsste man von „Graskeks-Plantage“ reden, denn das Verbacken oder Verkochen der Erntereste ist viel verbreiteter und beliebter, als Hasch aus ihnen zu machen. Aber eine solche Meldung generiert halt weniger Klicks als die „Hasch-Plantage“. Beim Indooranbau, ganz besonders beim professionellen, geht es eigentlich immer um Gras, Hasch aus heimischer Produktion ist in Deutschland eine Rarität und selbst in niederländischen Coffeeshops nur noch selten zu haben.

Außerdem ist ein Betreiber einer „Profi-Plantage“ schneller in U-Haft. Nicht nur, weil man davon ausgehen muss, dass es sich bei den gefundenen Pflanzen um eine nicht geringe Menge Cannabis handeln muss, sondern auch, weil schon das Wort Plantage Profitdenken impliziert. Nicht gering klingt nach viel, aber eine nicht geringe Menge sind in Deutschland 7,5 Gramm reines THC, weil das der Bundesgerichtshof vor 20 Jahren so entschieden hat. So viel kann bereits in einer Balkon-Pflanze enthalten sein, denn 7,5 Gramm THC entsprechen, je nach Wirkstoffgehalt, ungefähr 30 bis 70 Gramm Gras. Demnach könnte schon eine einzige Lady, wenn sie genug Sonne, einen großen Topf und ein wenig Pflege abbekommt, eine professionelle Plantage sein. Wird ein Gärtner also mit zwei oder drei Pflanzen ertappt, können die Ermittler theoretisch immer davon ausgehen, dass es sich um eine nicht geringe Menge handelt und ihm kommerzielle Absichten unterstellen, was im Süden der Republik auch immer wieder passiert.

Homeboxen und alles andere, was im Normalfall in den eigenen vier Wänden steht, besitzen aber gar nicht die Größe, für wirkliche Profi-Grower eine Option zu sein. Profis mieten Einfamilienhäuser oder leerstehende Industriekomplexe unter falschem Namen. Selbstversorger-Module im Zeltformat sind mit einer Größe zwischen 0,5 und zwei Quadratmetern für Single-Haushalte oder WGs nur dazu gemacht, ein paar Gramm für den eigenen Bedarf zu ergärtnern, weil man es satt hat, sich im nächsten Stadtpark bescheißen zu lassen. Weil die Drogenfahnder aber selten wirklich Lagerhallen, dafür aber immer mehr kleine Growzelte finden, scheinen die zuständigen Pressestellen uns alle für dumm verkaufen zu wollen wider besseren Wissens zu übertreiben.


Growzelt/-box

Innenansicht


UV-Haschisch und anderer Nonsens

Bei den Räuberpistolen aus Beamtenfeder handelt es sich auch nicht um Einzelfälle, hinter den boulevardesken Meldungen scheint System zu stecken. Denn ein Blick in die Statistik verrät, dass 95 Prozent aller ertappten Hanfgärtner Kleinstgrower sind. Die Plantage ist die Ausnahme der Regel, ganz besonders, wenn es um den Anbau in den eigenen vier Wänden geht. Mit 93.000 beschlagnahmten Indoor-Pflanzen in Deutschland im Jahr 2015 liegen die hiesigen, illegalen Hanfgärtner weltweit nur noch hinter den US-Growern und somit vor klassischen Indoor-Gras-Nationen wie Kanada und den Niederlanden oder Spanien. Aber: Nur knapp fünf Prozent der beschlagnahmten Pflanzen stammt von professionellen oder halb-professionellen Operationen, bei weit über 94 Prozent der Beschlagnahmungen wurden unter hundert Pflanzen gefunden. In Städten wie Berlin, Bremen oder Hamburg wird den kleinen Fischen gar keine mediale Beachtung mehr geschenkt und die Polizei erfasst die Tat nur noch als Cannabisbesitz, nicht mehr als Anbau. Wer dort unter 20 Pflanzen anbaut, wird sogar für die Statistik uninteressant oder gar störend. Man hätte in der letzten „Rauschgiftlage“ der Bundesregierung gar nicht mal genug Platz gehabt, die Säule der Kleinstgrower abzudrucken, ohne den Maßstab bis ins Unleserliche zu verkleinern.

Trotzdem müssen sich selbst die statistisch vernachlässigten Mini-Grower vor Gericht verantworten und werden meist härter als für den reinen Besitz einer Geringen Menge Gras oder Hasch bestraft.
Der Unterton bei den von lokalen Medien oft im Wortlaut übernommenen Polizeimeldungen klingt fast immer gleich: Da wird von Wärmelampen gefaselt, mit denen man seine Pflanzen töten würde, weil das Gras darunter verbrenne. Ohne die erwähnten Asservate wie Lüfter, Dünger und Aktivkohlefilter, die von den Ermittlern als „Professionelles Equipment“ bezeichnet werden, könnte selbst der kleinste und unprofessionellste Hobby-Gärtner gar nicht indoors anbauen. Die meisten Heim(lich)gärtner wurden wegen der Geruchsbelästigung enttarnt, was eher auf eine dilettantische als auf eine professionelle Herangehensweise schließen lässt. Denn Profis scheuen den Kauf teurer Aktivkohlefilter und zusätzlicher Geruchsneutralisatoren nicht, im Gegenteil. Profis haben genug Geld und Gründe, hier perfekt vorzubeugen. Hobby-Gärtner sind da oft ein wenig schlampiger, sei es aus Geldmangel, Faulheit oder Naivität. Sie kaufen, weil ein guter Filter für ihr unkommerzielles Vorhaben zu teuer ist, stattdessen oft einen billigen. Diese Entscheidung bereut man nicht bereits, wenn es anfängt zu riechen, sondern erst, wenn es an der Tür klopft.

Die 200-Euro Plantage

Was der Polizei eine „Profi-Anlage“ ist, gibt es schon ab 200 Euro bei Ebay zu kaufen. Growzelte als Profi-Equipment zu bezeichnen, ist wie einer Mutter zu unterstellen, sie betriebe eine Bäckerei, wenn sie einmal die Woche einen Kuchen für die Familie backt.

Im europäischen Vergleich ist die anhaltende Kriminalisierung von kleinen Growern in Deutschland schon fast peinlich. Spanien hat mit seinen Cannabis Social Clubs schon eine legale Option für Selbstversorger, Tschechien und die Niederlande dulden den Anbau von bis zu fünf Pflanzen, in Belgien ist es eine und auch in der Schweiz und in Portugal käme niemand auf die Idee, die Gärtner derart drakonisch abzustrafen, wie es in Deutschland oft noch der Fall ist. Hier kann ein kleiner Indoor-Grow unter schlechten Umständen direkt in den Knast führen, sofern man in Bayern oder Baden-Württemberg wohnt, eine Bewährungsstrafe ist auf jeden Fall sicher. Direkt vor der Ernte droht noch größeres Ungemach, denn zu diesem Zeitpunkt verfügen selbst ein paar Pflanzen über eine Menge THC, bei der der Gesetzgeber keinen Spaß versteht. Ein Besuch bei den selben Pflanzen sechs Wochen zuvor zöge, auch wenn die Tat dieselbe ist, ein geringeres Strafmaß nach sich, da die Hanfdamen zu diesem Zeitpunkt kaum THC enthalten. Auch ein Messer, das zur Pflanzenpflege dient, wird im schlechtesten Falle in der Anklageschrift zur Waffe. Dann geht es um „bewaffneten Drogenhandel“. Ein paar hundert Euro Bargeld werden bei Mini-Growern gerne als „Drogengeld“ beschlagnahmt und bleiben bis zum Beweis des Gegenteils Staatseigentum.

Gebt uns fünf

All das beweist, dass bei der Behandlung von kleinen Selbstversorgern ein rechtliches Ungleichgewicht herrscht. Vor allen Dingen, wenn man sie mit der juristischen Stellung von Konsumierenden vergleicht, die mit einer geringen Menge Cannabis ertappt werden. Je nach Konstellation der jeweiligen Landesregierung spielt man auf Kosten von Kiffern und Growern Bullshit-Bingo, indem man die geringe Menge abwechselnd senkt und erhöht. In Schleswig-Holstein waren es mal 30 Gramm, jetzt sind es nur noch sechs. Auch Nordrhein-Westfalen, Bremen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Hamburg heben oder senken immer dann an, wenn die Regierung wechselt. Doch bislang wagt sich kein Bundesland daran, ein paar Pflanzen zu entkriminalisieren. Bremen hatte eine dahingehende Verordnung im April 2016 angekündigt, sie aber bislang noch nicht umgesetzt.

Trotz der geringen Menge steigt die Zahl der Strafverfahren gegen Konsumierende jährlich weiter an, das juristisch seltsame Konstrukt funktioniert als Entkriminalisierungs-Werkzeug definitiv nicht. Ohne eine einheitliche Regelung, die auch den Anbau von ein paar Pflanzen für den eigenen Bedarf nicht mehr unter Strafe stellt, stehen Selbstversorger vor dem Gesetz weiterhin wie Dealer da. Das muss nicht sein. Es ist legal, 99 Tabakpflanzen für den eigenen Bedarf anzubauen. Wieso hält man es mit dem weniger gesundheitsschädlichen Hanf nicht einfach ähnlich? Dürfte man hier fünf oder sechs Pflänzchen anbauen, wären auch die imaginären Hasch-Plantagen bald ein echtes Ammenmärchen.

Anmerkung der Redaktion:

Dieser Artikel stammt aus der grow! Ausgabe 2-2017. Wir veröffentlichen hier aus jeder neuen Ausgabe unseres Print-Magazins vier vollständige Artikel – erst als Snippets, acht Wochen später als vollständige Texte, gratis für alle. Falls du diese Ausgabe nachbestellen möchtest, schau doch mal in unseren Shop. Alternativ findest du die Ausgabe auch als ePaper zum bequemen Herunterladen auf deinen Geräten. Wenn dir unsere Artikel und Berichterstattungen gefallen und du uns supporten möchtest, denk doch mal über ein Abo nach: Unser Heft erscheint sechs mal im Jahr, du kriegst es früher als der Kiosk, zum Super-Preis – und wir versenden sehr diskret!

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