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Medizinisches Cannabis auf Reisen
Was geht und was verboten bleibt
Für Cannabis-Patienten, die eine Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Cannabisblüten aus einer Apotheke besaßen, war die Mitnahme ihrer Medizin innerhalb und außerhalb der EU bis zur Einführung des neuen Gesetzes zur Verwendung von medizinischem Cannabis sehr problematisch. Es gibt zwar EU-Länder, wie die Niederlande, Italien und Tschechien, in denen Blüten aus der heimischen Apotheke genauso legal wie in Deutschland sind, aber Cannabis war in der Bundesrepublik bis März 2017 immer noch eine illegale Substanz, die in Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt wurde und somit „nicht verkehrsfähig“ war, was eine Mitnahme ins EU-Ausland eigentlich ausgeschlossen hatte. Doch es gab bereits vor Einführung des Gesetzes einzelne, lokale Gesundheitsbehörden, die Cannabis-Patienten eine „ Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens“ erteilt hatten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte die Praxis als zuständige Bundesbehörde wortlos geduldet, obwohl es streng genommen nicht ganz koscher war. Doch seit März unterliegt medizinisches Cannabis aus der Apotheke Anlage 3 des Betäubungsmittelgesetzes und ist somit verkehrsfähig. Medizinal-Hanfblüten dürfen seitdem ganz legal innerhalb der EU mitgeführt werden, sofern der Patient über ein gültiges Rezept verfügt und sich beim zuständigen Landesgesundheitsamt das vorab erwähnte Dokument besorgt hat. Allerdings machen die Auslandsaufenthalte das Gras noch teurer, als es ohnehin schon ist. Zur Attestgebühr von 8,16 Euro beim Arzt kommen noch fünf Euro Bearbeitungsgebühr des zuständigen Landesversorgungsamts oder Gesundheitsamts sowie die Fahrtkosten zur Behörde dazu.
Ausgestattet mit einem solchen Papier darf ein Patient eine Vierwochendosis Cannabis (für 28 Tage) entsprechend seiner Verordnung mit sich führen. Ein Beispiel: Bei einer verordneten Tagesdosis von drei Gramm wären das 18,48 Gramm THC, was genau 84,18 Gramm Cannabisblüten der Sorte Bedrocan (22 % THC) oder Pedanios 22/1 (22 % THC) aus der Apotheke entspricht. Um den Betäubungsmittelverkehr im medizinischen Bereich innerhalb der EU zu vereinfachen, brauchen EU-Bürger nur dieses eine Papier, das sie sowohl zum Export aus Deutschland als auch zum Import in andere EU-Staaten berechtigt. In Ausnahmefällen, wie einer längeren Reise oder einem Arbeitsaufenthalt, kann die Bescheinigung auf Antrag auch für sechs Monate ausgestellt werden.
Außerhalb der EU wird es problematisch
Möchten Patienten ihr medizinisches Cannabis in ein Nicht-EU-Land mitnehmen, müssen sie den Export mit einer „Bescheinigung für Reisende, die mit Betäubungsmitteln behandelt werden und mit diesen verreisen“ bei der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beantragen. Ein Beispielformular für den behandelnden Arzt, das anders als das erwähnte EU-Dokument nicht genormt ist, gibt es auf der Seite des BfArM. Parallel dazu müssen Patienten eine Import-Genehmigung des Landes besorgen, in das sie reisen möchten. Ob ein Patient die Medizin dann mitnehmen darf, wird im Zielland entschieden. So ist der Import in die USA auch in Bundesstaaten mit medizinischen Cannabis-Programmen streng verboten, weil bei der Einreise Bundesgesetze gelten, denen zufolge jede Form von Cannabis illegal ist. Kanada könnte deutschen Patienten die Einreise mit Medizinal-Hanfblüten eigentlich gestatten, verkündet aber auf der Webseite von Health Canada, das jedweder Ex- oder Import für Privatleute verboten sei. Das ist angesichts der Tatsache, dass kanadische Firmen schon seit 2016 Cannabis nach Deutschland exportieren dürfen, nicht ganz nachvollziehbar und Grund genug, einmal bei Health Canada nachzuhaken:
„Sehr geehrte Frau XXX,
ich heiße Michael Knodt, wohne in Deutschland, arbeite als freier Journalist und plane kommenden Herbst eine Geschäftsreise nach Kanada.
Ich beziehe im Einklang mit deutschem Recht medizinisches Cannabis aus den Niederlanden und Kanada in deutschen Apotheken. Seit Cannabis in Deutschland als verkehrsfähiges Arzneimittel gilt, wäre ich berechtigt, eine 30-Tagesdosis meiner Medizin mit auf Reisen in Staaten außerhalb der EU zu nehmen. Dazu müsste ich die ärztliche Verordnung, die ungeöffnete Medizin sowie das Dokument im Anhang ausgefüllt mit mir führen.
1. Wäre das nach kanadischem Recht zulässig?
2. Falls nicht, wäre meine Verordnung in Kanada zum Erwerb von Medizinal-Hanfblüten aus dem staatlichen Programm gültig?
3. Wäre es möglich, als Reisender eine ärztliche Verordnung in Kanada zu erhalten?
4. Bitte erlauben Sie mir eine zusätzliche Frage in Bezug auf die internationalen Richtlinien für nationale Vorschriften bei Reisenden, die mit verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln behandelt werden: Auf Ihrer Homepage steht: „Auch wenn Sie kanadischen Gesetzen zufolge Cannabis besitzen oder produzieren dürfen, ist es Ihnen nicht gestattet, Cannabis bei der Ein- oder Ausreise mitzuführen. Auch der Im- oder Export von Samen oder getrockneten Pflanzenteilen ist untersagt.“
Dürfen kanadische Cannabis-Patienten eine 30-Tagesdosis in Länder, wie Jamaika, die Niederlande, Deutschland oder Tschechien, die über ein medizinisches Cannabis-Programm verfügen, mitführen?
Ich bedanke mich vorab herzlich für Ihre Unterstützung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
M. Knodt“
Die Antwort aus Kanada war eindeutig:
Zu 1.: Nein, kanadische Cannabis-Produzenten dürfen kanadischen Gesetzen zufolge keine Verordnungen aus anderen Ländern akzeptieren.
Zu 2: Nein, Reisende nach Kanada dürfen kein medizinisches Cannabis einführen.
Zu 3: Nein, Personen müssen eine Verordnung eines kanadisches Arztes oder einer Praxis erhalten, die dazu autorisiert ist.
Zu 4: Nein, Kanadierinnen und Kanadier dürfen kein medizinisches Cannabis in Länder mit einem entsprechenden Gesetz mitnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
XXX“
Das israelische Gesundheitsministerium, dem eine gleichlautende Anfrage geschickt wurde, hat bislang gar nicht geantwortet und ist telefonisch unter der auf der Homepage angegebenen Nummer nicht erreichbar.
In Jamaika hingegen ist der Import mit den richtigen Papieren kein Problem, andere Patienten durften ihre Medizinal-Hanfblüten sogar aus den Niederlanden ganz offiziell nach Thailand mitnehmen. Für nicht EU-Länder gibt es also keine klare Linie, vielmehr scheinen die Entscheidungsträger von der Fragestellung ein wenig überfordert zu sein. Denn eigentlich gibt es für Länder, in die Deutsche andere verschreibungspflichtige Betäubungsmittel mitführen dürfen, keinen Grund, die Mitnahme des Vierwochenbedarfs zu verweigern, solange Cannabis dort auch als Medizin anerkannt ist. Kanada tut es trotzdem, Israel schweigt bislang.
Cannabis-Patienten aus Europa müssen derzeit kanadische Gesetze brechen. Sie werden ihr Rezept auch zukünftig wohl oder übel in einer der zahlreichen geduldeten Medical Dispensaries in Vancouver oder Toronto vorzeigen müssen. Dort wird es kurz gecheckt, kopiert und abgeheftet, bevor sie aus weit mehr Sorten wählen dürfen, als es in Deutschland der Fall ist. So kann man die Medizin wenigstens halblegal erwerben. Ein deutsches Rezept ist bei den Verantwortlichen von Health Canada das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wurde, während die selbe Behörde seit einem Jahr kommerzielle Exportgenehmigungen für das gleiche Produkt ausstellt.
Um Health Canada eventuell noch umzustimmen und kanadische Gesetze nicht aufgrund eines medizinischen Notstands brechen zu müssen, habe ich gleich nach der Ablehnung einen Antrag als „Sonderfall“ gestellt, um vielleicht bei meiner nächsten Reise doch noch ganz legal medizinieren zu dürfen. Schließlich habe ich mich als Cannabis-Patient mit Ausnahmeerlaubnis seit Jahren an viel Ungemach im Umgang mit Behörden gewöhnen müssen und so auch gelernt, nicht locker zu lassen. Die Antwort der kanadischen Gesundheitsschützer steht bis heute allerdings aus.
Michael Knodt
Dieser Artikel stammt aus der grow Ausgabe 4-2017. Wir veröffentlichen hier aus jeder neuen Ausgabe unseres Print-Magazins vier vollständige Artikel - erst als Leseproben, acht Wochen später als vollständige Texte, gratis für alle. Falls du diese Ausgabe nachbestellen möchtest, schau doch mal in unseren Shop. Alternativ findest du die Ausgabe auch als ePaper zum bequemen Lesen auf deinem Smartphone, PC oder Tablet.
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Kommentare
Kommentar von Xela |
Hallo!
Ich habe ähnliche Mails an die Kroatische Botschaft in Wien geschickt. Trotz mehrerer Nachfragen erhielt ich leider keine Antwort.
kann mir jemand weiterhelfen?
Kommentar von Petey Green |
Hi(gh)
war auf der Cultiva in Wien. Bin Patient und wollte keinen Ärger, deswegen "musste" ich mir auch so nen Wisch von Arzt und Gesundheitsamt unterschreiben lassen.
Meine Daten und die des Arztes hatte ich bereits selbst eingetragen. Mein Arzt hat unterschrieben und dann habe ich das Formular weggeschickt. Nach einpaar Tagen kam es unterschrieben vom Gesundheitsamt zurück..Kosten ca.6€.
Liebe Gesetzgeber, lasst UNS doch einfach machen!!! WIR sind keine Kriminellen, keine Dealer, und WIR wollen niemanden was Böses!
NEIN, WIR wollen einfach nur unser Leben genießen!!!!
Kommentar von Marcus S. |
Wo bei welcher thailändischen Behörde beantragt man die Importgenehmigung?
Gibt es Infos über welches Land man dort gefahrlos hinfliegen kann, in Dubai kann sogar der Transit mit manch lächerlichen Medikamenten für Knast ausreichen und das obwohl man nicht mal ins Land einreist.
Antwort von grow! Magazin
Hey Marcus! Michael Knodt, der den Artikel verfasste, hat auch eine eigene Facebook-Seite (https://www.facebook.com/DerMichaLive). Vielleicht fragst du mal darüber an, wo er die Thailand-Info herhatte... weiß nämlich nicht ob er deinen Kommentar hier sehen wird.
Kommentar von Michael Bedica |
Das Gesundheitsamt in Thailand ist dafür zuständig. Aktuell Mai/2018 ist die Mitnahme von Cannabis Blüten verboten! Es darf nur dronabinol mit ärtztlicher Bescheinigung wenn diese amtlich beglaubigt wurde, mitgenommen werden. Auch Bedrocan mit dem ofiziellen WIrkstoff dronabinol ist verboten!
Mehr Infos hier: เพื่อเผยแพร่ข้อมูลเกี่ยวกับการขออนุญาตนำวัตถุเสพติดติดตัวเข้ามาเพื่อใช้เฉพาะตัว (น.ส. สุนทรี สาระจันทร์) <tnarcotics@fda.moph.go.th>
http://permitfortraveler.fda.moph.go.th/
Thailand tut sich sehr schwer damit.
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