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Absolutes Cannabis-Verbot für Fahranfänger im Gespräch
Ein möglicherweise strengeres Cannabis-Verbot für Fahranfänger wird derzeit diskutiert. Das Bundesverkehrsministerium hat eine Formulierungshilfe vorgelegt, die die Einführung eines THC-Grenzwerts im Straßenverkehr vorsieht. Dieser orientiert sich an Expertenempfehlungen, die einen Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum empfehlen. Zusätzlich zu einem bestehenden Alkoholgrenzwert könnte bald auch ein THC-Grenzwert im Gesetz verankert sein. Insbesondere für Fahranfänger könnte es drastische Konsequenzen haben, da laut der vorgeschlagenen Formulierungshilfe ein absolutes Cannabis-Verbot für sie gelten würde, ähnlich wie beim Alkohol. Personen in der Probezeit oder unter 21 Jahren dürften demnach weder THC konsumieren noch unter dessen Einfluss ein Fahrzeug führen. Verstöße könnten mit einer Geldbuße von bis zu 3.500 Euro geahndet werden. Diese Regelung könnte dazu führen, dass Cannabis-Konsum und Autofahren für Fahranfänger praktisch unvereinbar werden, da THC im Körper länger nachweisbar ist als Alkohol. Es besteht die Gefahr, dass auch ohne direkten zeitlichen Zusammenhang zwischen Konsum und Fahrt Restmengen von THC im Blut nachgewiesen werden könnten, was ein erhebliches Risiko darstellt.
Quelle: Tagesschau
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