Anzeige
Amtsrichter Müller offenbar nicht „befangen“
Das Landgericht Frankfurt (Oder) entschied Ende Juni über die angebliche Befangenheit des Amtsrichters Andreas Müller aus Bernau, der sich seit Jahren öffentlich für die Legalisierung von Cannabis einsetzt. Wegen dieses Engagements hält die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) Richter Müller für „befangen“ und wollte erreichen, dass er einen konkreten Strafprozess am Amtsgericht Bernau nicht führt. Jetzt hat eine Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) entschieden, dass Müller „nicht befangen“ sei. Dies wäre eine erneute Niederlage für die Frankfurter Staatsanwaltschaft, die bereits in erster Instanz unterlag.
ine öffentliche Stellungnahme will das Landgericht kurzzeitig später nachreichen, da noch nicht alle Prozessbeteiligten informiert seien. Die Entscheidungsgründe, so wird in den sozialen Netzwerken spekuliert, seien aber kompliziert und in der Sache überraschend, hieß es. Kurz vor der Entscheidung hatte Müller noch getwittert, dass „er selbst nicht weiß, warum die Entscheidung des Landgerichtes so lange“ brauche. Jugendrichter Müller hält die Cannabis-Prohibition für verfassungswidrig. Laut Staatsanwaltschaft darf er deshalb keinen Prozess führen, in dem es um Verstöße gegen das Hanfverbot geht. Im April 2020 hatte Müller eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, welches das Cannabisverbot in Deutschland überprüfen soll. Das höchste Gericht hatte zuletzt 1994 entschieden, dass das Cannabisverbot verfassungskonform sei.
Quelle: rbb24
Nachricht 422 von 1006
- Anfang
- Zurück
- ...
- Zwei Drittel der Schweizer wollen Cannabis legalisieren
- Amtsrichter Müller offenbar nicht „befangen“
- grow! Magazin 04-2021 im Handel!
- ...
- Vorwärts
- Ende
Kommentare
Einen Kommentar schreiben
Anzeige