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Argentinien: Cannnabis-Legalisierung auf der Polit-Agenda

16.02.2020 07:00
von grow! Magazin
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Sabina Frederic, Ministerin für Sicherheit betonte zum Jahreswechsel, dass eine „Regulierung von Cannabis“ kommen müsse, und zeigte sich dem Recht auf Eigenanbau, das in einem Gesetz verankert werden soll, freundlich gesinnt. Die argentinische Regierung feilt derzeit an einem neuen Gesetz, dass den Cannabis-Konsum entkriminalisieren soll. Dabei analysiere man auch Erfahrungswerte anderer Staaten. Sobald der Erstentwurf stehe, werde man Cannabis-Patienten, Vereine, Experten und Aktivisten in die Debatte miteinbeziehen, heißt es von Seiten des Gesundheitsministeriums. Für Valeria Salech, Präsidentin von Mama Cultiva, Verein von Müttern die ihre erkrankten Kinder mit Cannabis behandeln „ist es essenziell Cannabis als eine Frage der Gesundheit zu behandeln“. Mama Cultiva tritt für Straffreiheit ein, und die Debatte, ob nun der Konsum medizinisch oder rekreativ wäre, wäre irrelevant. Es muss garantiert sein, dass der Zugang zu Cannabis gewährleistet wird. Der Eigenanbau ist dabei ein Pfeiler, wie auch der legale Import und die staatliche Produktion. Bei den Präsidentschaftswahlen, die am 27. Oktober 2019 Alberto Fernández gegen den Ex-Präsidenten Mauricio Macri (2015-2019) gewonnen hat, war Cannabis ein Thema der Kampagne. Fernández kritisierte die rechtsliberale Macri-Regierung massiv, und warf ihr vor, dass deren Kampf gegen den Drogenhandel ein Fiasko war, und dass das Ziel einer Politik in diesem Bereich keinesfalls das Verfolgen von „Joint-Rauchern“ sein dürfe. Sowohl Sicherheitsministerin Frederic, als auch Gesundheitsminister Ginés González traten für eine Regulierung in punkto Cannabis ein. Kleinstmengen sind in Argentinien straffrei, der Besitz, Anbau, Verkauf ist jedoch strafbar. Medizinisches Cannabis ist seit Ende März 2017 in ganz Argentinien legal für Patienten, die an bestimmten Krankheiten leiden. Für den Durchbruch war Mama Cultiva essenziell, die mit der Behandlung von an Epilepsie leidenden Kindern die öffentliche Meinung, und die der Gesetzgeber deutlich prägte. Beim Gesetzesbeschluss gab es im Senat keine einzige Gegenstimme.

 

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