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Baden-Württemberg: Lockerung beim Besitz von Cannabis
In Koalitionsverhandlungen hatten sich Grüne und CDU Ende April darauf geeinigt, dass künftig der Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabis als Eigenbedarf gewertet werden soll und nicht strafrechtlich verfolgt werden muss. Bislang lag die Grenze in Baden-Württemberg bei sechs Gramm als „geringe Menge“. Bei Gesprächen zwischen den Grünen und der CDU war das Thema sehr umstritten. Die Grünen wollten die Höchstgrenze für zulässigen Eigenbedarf anheben, gemäß ihrem Wahlprogramm - die CDU lehnte das lange ab, lenkte aber schließlich doch noch ein.
Die Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg begrüßt die geplante Erhöhung. Die Referentin für Suchtfragen und Prävention der Landesstelle in Stuttgart, Christa Niemeier, sagte der Deutschen Presse-Agentur, es sei eine Anpassung an die Realität. Für weite Kreise gehöre Cannabis zum Freizeit- und Genusskonsum. Man müsse wegkommen von der Kriminalisierung von Konsumenten. Ein Fokus allein auf den problematischen Konsum bei Jugendlichen werde den Tatsachen nicht gerecht. Niemeier spricht sich vorbehaltlich einer Bundesgesetzesnovelle langfristig für eine staatliche Abgabe an zertifizierten Stellen aus - mit starkem Jugendschutz. Der müsse besser funktionieren als beim Alkohol. Dabei betont die Referentin für Suchtfragen und Prävention der Landesstelle, wie wichtig eine Abgabe erst ab 21 Jahren und Aufklärungskampagnen seien.
Quelle: SWR
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