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Befangenheitsantrag gegen Richter Müller abgelehnt
Ende November hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder in einem Cannabisverfahren einen Befangenheitsantrag gegen Richter Andreas Müller in Bernau gestellt, weil dieser regelmäßig öffentlich das bestehende Cannabisverbot kritisiert und für verfassungswidrig erklärt. Ziel der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder war es, dass Richter Müller das betreffende Verfahren gegen den Angeklagten nicht führen darf und ausgetauscht wird.
Dieser Antrag auf Befangenheit ist laut Pressesprecher des Amtsgerichts Bernau von der dort zuständigen Richterin abgelehnt worden. Die Staatsanwaltschaft hat laut Medienberichten bereits das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde beim Landgericht Frankfurt/Oder eingelegt.
Quelle: DHV
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