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Berliner Anwalt klagt gegen Cannabis-Verbot
Der Berliner Anwalt Thomas Herzog (69) verklagte die Bundesrepublik Deutschland wegen der Cannabis-Prohibition. Es ist schon seit Jahren sein großer Traum, im Rentenalter einen Shop für Cannabis-Produkte zu betreiben, ganz nach niederländischem Vorbild, was in Deutschland immer noch gesetzlich verboten ist. So hat der Strafverteidiger, der selber etliche Mandanten in BtMG-Strafverfahren verteidigt hat, bereits vor drei Jahren eine Klage gegen bestehendes Recht eingereicht, die Ende November beim Berliner Verwaltungsgericht angehört wurde.
Gemeinsam mit seinem Anwalt Gerloff legte er medizinische Studien vor, die belegen, dass der Konsum von Cannabis nicht gesundheitsgefährdender ist, als der legale Konsum von Alkohol und Tabak. Diese Ungleichbehandlung widerspreche den Grundrechten der Verfassung Deutschlands und betreffe außerdem die freie Willensentscheidung des Einzelnen.
„Nur in autoritären Regimen werden bestimmte Moralvorstellungen durch staatliche Repressionen durchgesetzt“, so Gerloff. Mit dem Prozess sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, „mit Mythen und Lügen rund um Cannabis aufzuräumen“. Als erstes erfolgte jedoch die Prüfung auf Zulässigkeit der Klage vor Gericht, was der Anwalt der beklagten Bundesrepublik schon im Vorfeld bestritt und erklärte, dass der Kläger keine Gesetzesänderung einfordern könne, dies dürfe nur der Gesetzesgeber. Also wurde die Klage abgewiesen, denn um Cannabis von der Liste verbotener Drogen zu streichen und das Betäubungsmittelgesetz zu ändern, müsse der Bundesrat seine Zustimmung geben. Darum könne das Verwaltungsgericht gar nicht über diese Klage entscheiden. „Oder glauben Sie, der Bundesrat würde sich Vorschriften machen lassen?“, fragt der Anwalt der Regierung Rechtsanwalt Gerloff. Wenn der Kläger sich in seinen Grundrechten beeinträchtigt fühle, müsste er vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, erklärte er.
Der Bundestag habe sich in den letzten Jahren wiederholt mit der Freigabe von Cannabis auseinandergesetzt und sei gegenwärtig offenkundig nicht zu einer Legalisierung bereit, hieß es zur Begründung. Rechtsanwalt Volker Gerloff sagte nach dem Urteil: „Wir werden die Politik weiter auf Trab halten und die gesellschaftliche Debatte über die Freigabe von Cannabis weiterführen.“
Quellen: Berliner Morgenpost/Berliner Zeitung
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