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BMG: Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung vorgelegt
Das Bundesgesundheitsministerium hat laut einem Medienbericht Eckpunkte der geplanten Legalisierung von Cannabis vorgelegt. Demnach sollen künftig Kauf und Besitz von bis zu 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Der Eigenanbau von bis zu zwei Pflanzen soll erlaubt werden. Der THC-Gehalt solle maximal 15 Prozent betragen dürfen. Um „cannabisbedingte Gehirnschädigungen“ zu verhindern, dürfen allerdings an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werden. Grundsätzlich soll Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Trotz der Legalisierung soll es untersagt bleiben, für Cannabisprodukte zu werben. Für Verkaufsstellen (lizenzierte Geschäfte & Apotheken) sind Auflagen vorgesehen, etwa was den Mindestabstand zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen angeht. Zur Besteuerung heißt es, Umsätze mit Cannabisprodukten unterlägen automatisch der Umsatzsteuer. Zudem solle es eine „Cannabissteuer“ geben. „Eine steuerliche Bemessung anhand des THC-Gehaltes erscheint sachgerecht“, wird vorgeschlagen. Dadurch werde eine „ausgeprägte Lenkungswirkung“ erreicht. Zur Höhe der Steuer heißt es nur, der höchstmögliche Tarif müsse einschließlich der Umsatzsteuer zu einem Endverbraucherpreis führen, „welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt“. Die Vorschläge werden laut dem Bericht zur Zeit zwischen den Bundesministerien abgestimmt.
Quelle: Redaktionsnetzwerk Deutschland
Cannabis-Legalisierung
Eckpunkte aus dem Bundesgesundheitsministerium
- Kauf und Besitz von bis zu 20 Gramm
ab 18 Jahren grundsätzlich straffrei
- Eigenanbau von bis zu zwei
Cannabispflanzen erlaubt
- THC-Gehalt maximal 15 Prozent,
für 18 bis 21-Jährige maximal 10 Prozent
- Verkauf in lizenzierten Geschäften & Apotheken
- Mindestabstand von Geschäften zu
Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen
- Generelles Werbeverbot für Cannabisprodukte
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