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Bremen lockert Grenzwerte für Cannabis

09.03.2020 15:31
von grow! Magazin
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Politik+Gesellschaft

Die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) erließ eine neue Richtlinie, wonach die sogenannte geringe Menge für den Eigengebrauch von Cannabisprodukten wie Marijuana oder Cannabisharz angehoben wird. Das hat konkrete Auswirkungen auf die Strafverfolgung: Das Ermittlungsverfahren bei Erwachsenen, die mit Mengen von unter zehn Gramm erwischt werden, künftig grundsätzlich eingestellt werden. Bei einer Menge von bis zu 15 Gramm kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden – diese Grenze lag bislang bei sechs Gramm. Diese Richtlinie tritt zum 1. April in Kraft. „Es geht darum, dass Gelegenheitsnutzer, die geringe Mengen von Cannabisprodukten konsumieren, nicht kriminalisiert werden – wobei der Besitz weiterhin strafbar bleibt. Die Neuregelung greift, wenn glaubhaft versichert werden kann, dass es sich bei der geringen Menge um Eigenverbrauch handelt“, betonte der Sprecher der Justizbehörde, Matthias Koch. „Der Handel mit Drogen, ob im großen Stil oder durch Kleindealer auf der Straße, wird mit voller Härte des Gesetzes verfolgt, das steht außer Frage.“ Die Neuregelung zur Anwendung des Paragrafen 31a Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes solle auch die Strafverfolgungsbehörden wie Staatsanwaltschaft, Gerichte und die Polizei entlasten. Diese sollen sich stärker auf die Bekämpfung des Drogenhandels konzentrieren können, betonte Koch.

Quelle: Weser-Kurier

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