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Bundesverfassungsgericht muss jetzt Cannabisverbot prüfen
Richter Andreas Müller aus Bernau bei Berlin lässt das Cannabisverbot in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht prüfen. So hat er kürzlich einen entsprechenden Vorlagebeschluss nach Karlsruhe geschickt. Nach Artikel 100 des Grundgesetzes kann ein Gericht ein Gesetz überprüfen lassen, wenn es dieses für verfassungswidrig hält. Im Vorlagebeschluss wird u.a.erörtert, warum der Besitz geringer Mengen Cannabis legal werden muss. Diesen Schritt hatte Müller bereits im vergangenen September angekündigt und setzte zwei Verfahren wegen illegalem Cannabisbesitzes in geringen Mengen aus. In den Verfahren drängten sich aus Sicht Müllers Zweifel auf, ob eine Strafverfolgung verfassungsgemäß sei. Der Vorlagebeschluss mit 141 Seiten ist auf der Homepage des Amtsgerichts Bernau veröffentlicht worden.
Quelle: Amtsgericht Bernau
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