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Cannabis & Führerschein: Expertenkommission schlägt THC -Grenzwert vor: 3,5 ng/ml Blutserum
Soeben wurde vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) der Vorschlag der Expertengruppe für einen neuen THC-Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr vorgestellt.
Bisher gilt ein THC-Grenzwert von 1 ng/ml Blutserum, was dem Wert entspricht, ab den mit den einsetzten Analysemethoden THC überhaupt nachgewiesen werden kann. Dennoch wurden Führerscheininhaber zu einer MPU verdonnert, sobald sie auch nur minimal über diesem Wert lagen.
Dabei ist schon lange klar, dass bei Cannabis-KonsumentInnen auch Tage nach dem letzten Konsum und völlig „unberauscht“ bei Blutanalysen Werte von über 1 ng/ml ermittelt werden können. Jetzt wurde von der Expertenkommission vorgeschlagen, den Wert auf 3,5ng/ml zu erhöhen. Immer noch ein sehr niedriger Wert, aber immerhin wurde anerkannt, dass unterhalb dieser Grenze von einer allgemeinen Verkehrsgefährdung in der Regel nicht ausgegangen werden kann.
Es liegt nun am BMDV und dem Minister Wissing, auf welchen Wert der THC-Grenzwert tatsächlich festgesetzt wird. Aber uns erscheinen die 3,5ng/mg immer noch als zu gering. Wir hoffen, dass nun Untersuchungen und Tests durchgeführt werden können, um realitätsnahe Grenzwerte zu ermitteln. Sicher ist, dass niemand ein Auto führen sollte, der nicht dazu in der Lage ist. Aber niemand soll mehr um seinen Führerschein fürchten müssen, der verantwortungsvoll konsumiert und sich im Verkehr rücksichtsvoll verhält.
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