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Cannabis-Kontrollgesetz der Grünen abgelehnt
Wie im Vorfeld von den meisten bereits erwartet, scheiterte der von der grünen Bundestagsfraktion eingebrachte Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes in der gestrigen Sitzung des Bundestages. Zuvor hatte bereits der Gesundheitsausschuss empfohlen, das Gesetz abzulehnen – was gestern schließlich auch geschah: Der Bundestag stimmte gegen die geforderte Schaffung eines legalen, staatlich kontrollierten Cannabismarktes.
Der bereits im März 2015 eingebrachte Gesetzentwurf hatte vorgesehen, den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis für Erwachsene ebenso zu legalisieren wie den Anbau von bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf. Ebenso vorgesehen war die Schaffung von Möglichkeiten des legalen Verkaufs von Cannabis an Volljährige. Die Linksfraktion unterstützte den Entwurf zwar, doch bei SPD und CDU überwog gestern die Skepsis.
Im Vorfeld der gestrigen Abstimmung hatte Grünen-Chef Cem Özdemir in einem offen Brief an die Drogenbeauftragte Marlene Mortler die gegenwärtige Drogenpolitik der Bundesregierung scharf kritisiert. Mit dieser und ähnlichen Aktionen sowie dem Gesetzentwurf zur kontrollierten Freigabe haben die Grünen mit Sicherheit die Debatte um den Umgang mit Cannabis und die Kriminalisierung von Konsumenten weiter angeregt. Dem Gesetz selbst hatte im Vorfeld jedoch kaum ein Beobachter eine ernsthafte Chance gegeben.
Zurecht, wie sich gestern leider schnell zeigte: Insbesondere die Redebeiträge der Unionsfraktion zeugten von veralteter Ideologie und mangelnder Aufklärung. Obwohl Burkhard Blienert (SPD) und Frank Tempel (Die Linke) mit ebenso starken Argumenten für einen drogenpolitischen Wandel warben wie Grünen-Chef Özdemir, scheint bei der Union nicht viel davon anzukommen. So kam es wie es kommen musste und das Thema Cannabislegalisierung wurde allen Argumenten und Debatten zum Trotz ein weiteres Mal ad acta gelegt.
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