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Forderung nach Vereinfachung der Medizinalcannabis-Verschreibung auf Kosten der Krankenkassen
In Deutschland bedarf die Verordnung von Medizinalcannabisprodukten in der Regel der Genehmigung der Krankenkasse. Obwohl der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im letzten Jahr die Modalitäten dafür festgelegt hat, hat der Gesetzgeber im Sommer mit dem Arzneimittellieferengpass- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) die Genehmigungsfrist auf zwei Wochen verkürzt. Nun plant der G-BA, bestimmten Facharztgruppen ohne Kassen-Genehmigung die Verschreibung von Medizinalcannabis zu ermöglichen.
In einer aktuellen Pressemitteilung betonen verschiedene Fachverbände der Cannabisbranche, dass trotz dieser Entwicklungen 30 bis 40 Prozent der Rezepte von den gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt werden. Der hohe bürokratische Aufwand schreckt Ärzt:innen und Patient:innen ab, weshalb viele zur illegalen Beschaffung neigen. Die Fachverbände setzen sich daher dafür ein, die Kostenübernahme zu erleichtern und fordern die vollständige Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts der Krankenkassen, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Quelle: DAZ
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