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Forderung von Expertenbündnis - leichteren Zugang zu Cannabis als Medizin
Ein Bündnis aus Ärzt/innen und Wissenschaftler/innen fordert mit Unterstützung der drogenpolitischen Sprecher von SPD, GRÜNE, LINKE und FDP leichteren Zugang zu Cannabis als Medizin. In einem gemeinsamen Positionspapier begründen Prof. Dr. Heino Stöver, Dr. Franjo Grotenhermen, Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl und Dr. Ingo Ilja Michels dringend benötigte Korrekturen, die sich aus der Einführung des Gesetzes zu Cannabis als Medizin vor vier Jahren ergeben. Unterstützung für die Reformforderungen kommt aus der Politik von Burkhard Blienert , Kirsten-Kappert Gonther , Dirk Heidenblut, Niema Movassat und Wieland Schinnenburg, aber auch Dr. Knud Gastmeier, Prof. Dr. Matthias Karst und Dr. Ellis Huber gehören zu den Unterzeichnern. Das gesamte Positionspapier ist beim ISFF (Institut für Suchtforschung Frankfurt am Main) einsehbar. Hier sind die einzelnen Forderungen zur Optimierung medizinischer Cannbis-Verschreibungen im Überblick aufgelistet:
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Die Abgabepreise für Cannabisblüten in Apotheken müssen deutlich gesenkt werden. Als Vorbild könnte der in Schleswig-Holstein gewählte Weg dienen. Von der 2019 getroffenen gesetzlichen Regelung zur Kostensenkung profitieren aktuell einseitig die Krankenkassen, nicht aber die selbstzahlenden Patient/innen.
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Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen muss abgeschafft werden, damit die Therapiehoheit in den Händen der behandelnden Ärzt/innen bleibt und die Behandlungsindikation nicht länger von Sozialfachangestellten der Krankenkassen oder Gutachter*innen des MDK gestellt wird.
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Regressdrohungen gegenüber Ärzt/innen müssen beendet werden. Die Kassenärztliche Vereinigung in Baden-Württemberg hat hierfür einen praxistauglichen Weg aufgezeigt.
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Pharmaindustrie unabhängige Fortbildungen für Ärzt/innen zum Thema Cannabis als Medizin müssen verstärkt angeboten werden. Das Thema muss darüber hinaus fester Bestandteil der Lehre im Medizinstudium werden.
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Sucht- und andere psychiatrische Erkrankungen dürfen nicht länger pauschal als Kontraindikationen für eine Cannabis-basierte Therapie eingestuft werden, die praktisch ausnahmslos zur Ablehnung des Kostenübernahmeantrags führen.
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Patient/innen mit einer ärztlich bescheinigten Indikation für eine Cannabis-basierte Therapie dürfen nicht länger strafrechtlich verfolgt werden.
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Bei Bestehen einer ärztlich indizierten Cannabis-basierten Therapie müssen Patient/innen im Hinblick auf eine Teilnahme am Straßenverkehr genauso behandelt werden, wie Patient/innen, die andere Medikamente einnehmen.
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Die klinische Forschung zur Wirksamkeit Cannabis-basierter Medikamente ist von allgemeinem Interesse und muss daher durch den Bund gefördert und finanziert werden. Die Förderung durch die öffentliche Hand ist auch deshalb erforderlich, weil klinische Forschung pharmazeutischer Unternehmen immer auf ein konkretes Produkt abzielt, eine Einschränkung, die aus Sicht von Ärzt/innen und Patient/innen nicht sinnvoll ist.
Quelle: Institut für Suchtforschung Frankfurt am Main
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