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Gutachten des Bundestags: Cannabis-Legalisierung verstößt gegen EU-Recht
Die von der Koalition geplante Legalisierung von Cannabis verstößt laut einer Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen EU-Recht. In einer Analyse für den CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger nennen die Juristen des Bundestags zwei europäische Verträge, an die Deutschland gebunden ist und die einer Legalisierung entgegenstehen. Den Bundestagsjuristen zufolge schreibt der sogenannte EU-Rahmenbeschluss von 2004 vor, dass Herstellung, Anbau, Verkauf, Transport, Versand oder Ein- und Ausfuhr von Drogen in jedem Mitgliedsland unter Strafe gestellt werden müssen. Der Beschluss bezieht sich der Darstellung zufolge auf alle Drogen, die im Wiener Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe aufgeführt sind, wozu auch Cannabis gehöre. Der Rahmenbeschluss schreibe zudem vor, dass jedes Mitgliedsland Verstöße mit „wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen“ ahnden müsse. Die Experten verweisen zudem auf das „Schengen-Protokoll“. Darin verpflichteten sich die Vertragsländer, zu denen auch Deutschland gehört, „die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkte sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden“.
In einer weiteren Ausarbeitung weisen die Parlaments-Juristen darauf hin, dass die Niederlande nicht als Vorbild für die in Deutschland geplante Legalisierung dienen kann. So gelte dort nach wie vor das „Opiumgesetz“, das Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis unter Strafe stelle. Allerdings sei Besitz und Verkauf kleinerer Mengen „de facto entkriminalisiert“. In sämtlichen Fällen, in denen ein Konsument mit Drogen aufgegriffen werde, würden diese aber konfisziert – auch bei geringen Mengen. Der Verkauf von Cannabis ist laut Bundestags-Juristen ebenso weiterhin „formalrechtlich illegal“, werde aber im Rahmen der Toleranzgrenze nicht verfolgt. Anbau und Erwerb größerer Cannabis-Mengen seien weiterhin vollständig kriminalisiert. Pilsinger sagte: „Die Cannabislegalisierung zu Genusszwecken – so wie es die Ampelregierung im Koalitionsvertrag festgehalten hat – ist gescheitert, bevor sie überhaupt begonnen hat.“ Wenn Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine „so oder so gesundheitsgefährdende Cannabis-Legalisierung“ durchziehen wolle, dann müsse er dafür wenigstens eine rechtlich korrekte gesamteuropäische Lösung in Brüssel finden. „Eine reine Duldung wie in den Niederlanden kann für Deutschland kein Vorbild sein, da diese keinerlei Jugendschutz gewährleistet und eine Ausweitung des Schwarzmarkts bewirkt“, mahnte der CSU-Politiker.
Quelle: dpa
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