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Hanf-Zeit Gerichtsverfahren in Höxter - Am 31. Januar könnte ein wegweisendes Urteil gefällt werden
######### Achtung: Die Verhandlung am 31.01.2024 wurde kurzfristig auf ein noch unbekanntes Datum VERSCHOBEN!!! ######
R.A. Niermann: - Wie vom Amtsgericht Höxter soeben mitgeteilt wurde, ist der Termin aufgehoben worden. Gericht und Staatsanwaltschaft konnten sich wohl nicht ausreichend auf die Verhandlung vorbereiten, da vorrangige Haftsachen zu erledigen waren. Außerdem soll jetzt doch die Gesetzesänderung mit dem CanG abgewartet werden.
Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten!
Der 31. Januar 2024 könnte ein wegweisender Tag für die gesamte Nutzhanf-Industrie werden, denn dann findet die Gerichtsverhandlung von Stefan Nölker-Wunderwald, Inhaber der Firma Hanf-Zeit in Steinheim, statt. Im März 2021 durchsuchte die Polizei den Laden, die Lagerhalle und auch die private Wohnung in Steinheim. Anlass dafür war, dass die Staatsanwaltschaft Paderborn Anklage gegen Stefan Nölker-Wunderwald erhoben hat, wegen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Es wurden Waren im Wert von über 250.000 Euro beschlagnahmt
Wer jetzt denkt, es habe sich bestimmt um CBD-Produkte gehandelt, der irrt. Neben dem Rohhanf, welcher vor Ort von heimischen Landwirten angebaut wurde, konfiszierten die Beamten auch Produkte wie Hanftees, Hanfsamen, Hanfkekse, Hanfcremes, etc. Darunter auch Hanföl, das mittlerweile in jedem guten Supermarkt erhältlich ist. Die Staatsanwaltschaft führt in ihrer Anklageschrift sogar den Rohhanf auf. Entscheidend sei, dass die Produkte einen THC-Gehalt von 0,3 Prozent überschritten haben sollen. Der Rohhanf, darunter auch Hanfpaste und Pflanzenpulver, welches von den Pflanzen bei der Verarbeitung zu Tees abfällt und nicht für den Endverbraucher gedacht war, wurde ebenfalls konfisziert. Sie werden benötigt, um daraus Produkte wie CBD-Cremes, Mundpflegeöle, Hanfmehl u.a. herzustellen.
Entscheidend ist aber, dass die verwendete Biomasse im Moment der Probeentnahme durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung den Wert von 0,3 % THC nach dem im EU-Recht im vorgeschriebenen Testverfahren nicht überschritten hat. Seit der Beschlagnahmung muss die Firma Hanf-Zeit um ihre Existenz bangen, weil die Staatsanwaltschaft den Laden und das Lager bis auf wenige Produkte komplett leer geräumt hatte. Kunden mussten über längere Zeit vertröstet werden, was schließlich zum Ausbleiben der Kundschaft führte...
Das Unternehmen wird von Rechtsanwalt Kai-Friedrich Niermann, im Amtsgericht Höxter am 31.01.2024, vertreten. Wir haben Kontakt mit Herrn Niermann aufgenommen, um ihm ein paar Fragen zu stellen:
grow! Guten Tag Herr Niermann, was wäre das schlimmste Urteil?
R.A. Niermann: In einigen Fällen wurden Verfahren mit Freiheitsstrafen zwischen 8 Monaten und 12 Monaten auf Bewährung beendet, wenn das Gericht sich überhaupt nicht bewegt hat.
grow! Mit welchem Urteil rechnen Sie?
R.A. Niermann: Das ist schwer zu sagen, das Verfahren kann noch eingestellt werden, gegebenenfalls auch noch ein Freispruch erfolgen.
grow! Falls es zu einer Einstellung des Verfahrens kommt, würde Hanf-Zeit die beschlagnahmte Ware erstattet bekommen?
R.A. Niermann: Bei einer Einstellung wird in der Regel verlangt, dass die Ware nicht herausgegeben wird, und der außergerichtlichen Einziehung zugestimmt wird. In diesem Falle gibt es auch keine Schadensersatzansprüche.
grow! Denken Sie, dass dieses Verfahren ausschlaggebend für weitere ähnliche Verhandlungen sein könnte?
R.A. Niermann: Mein Mandant war bereits 2016 angeklagt, das Verfahren ging bis zum OLG Hamm. Dieses Urteil wurde dann immer zitiert und war die Blaupause dafür, dass Nutzhanf nicht an Konsumenten für Konsumzwecke abgegeben werden darf. Die Rechtsansicht des OLG Hamm wurde erst durch das Urteil des Bundesgerichtshofs im "Hanfbar-Fall" im Jahr 2021 aufgehoben. In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass Nutzhanf auch für Konsumzwecke an Konsumenten abgegeben werden darf, egal ob verarbeitet oder unverarbeitet, solange der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Der Tag der Durchsuchung bei Hanf-Zeit war der 24.3.2021, ironischerweise am selben Tag hat auch der Bundesgerichtshof sein Urteil in diesem Fall verkündet und auch der Sachverständigenausschuss beim BfArM, der die Bundesregierung bei der Änderung der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz berät, empfahl, die Rauschklausel zu streichen. Hierzu kam es dann nicht mehr, da nach der letzten Bundestagswahl Cannabis neu geregelt werden soll. Nun soll die Rauschklausel weiterhin im Gesetz verbleiben, was das Ende der Nutzhanf Industrie in Deutschland bedeuten könnte.
grow! Warum hat die Staatsanwaltschaft sich fast drei Jahre! Zeit für die Anklageschrift gelassen?
R.A. Niermann: Gute Frage, die Analyse hat allein 2 Jahre in Anspruch genommen und Kosten in Höhe von 44.000 € verursacht. Die Anklageschrift war dagegen eher dürftig und enthielt nicht einmal Ausführungen zu der komplizierten rechtlichen Situation in diesem Fall. Dafür soll jetzt nach der Anklageschrift der Überseecontainer, in dem Nutzhanf getrocknet wurde, eingezogen werden. Das passiert zum Beispiel bei Fahrrädern und Handys, die der Dealer benutzt. Ob der Container, der jetzt versiegelt ist, für Ewigkeiten versiegelt auf dem Grundstück verbleiben soll, mit Kran und einem 40-Tonner abgeholt und verwertet wird, wobei der Abtransport die Verwertungserlöse deutlich übersteigen dürfte, ist alles völlig unklar.
grow! Sehen Sie für Interessierte, Freunde und Kunden eine Möglichkeit, das Unternehmen zu unterstützen?
R.A. Niermann: Ja, auf jeden Fall. Es wurde ein Spendenkonto für die Finanzierung der Anwalts- und Gerichtskosten eingerichtet:
Spendenkonto: DE32 4765 0130 0006 5951 77, Inhaber: Stefan Nölker-Wunderwald, Sparkasse Höxter
grow! Vielen Dank, Herr Niermann!
Wer Zeit hat, kann gerne an dem besagten Tag um 10 Uhr vor dem Amtsgericht in Höxter Flagge zeigen. Die Verhandlung ist öffentlich und Interessierte werden gerne gesehen. Falls ihr mal in der Nähe von Steinheim seid, könnt ihr euch gerne den Laden von Hanf-Zeit, ein tolles Haus ganz aus Hanf, anschauen und vielleicht mit einem Einkauf das Unternehmen unterstützen.
######### Achtung: Die Verhandlung am 31.01.2024 wurde kurzfristig auf ein noch unbekanntes Datum VERSCHOBEN!!! ######
R.A. Niermann: - Wie vom Amtsgericht Höxter soeben mitgeteilt wurde, ist der Termin aufgehoben worden. Gericht und Staatsanwaltschaft konnten sich wohl nicht ausreichend auf die Verhandlung vorbereiten, da vorrangige Haftsachen zu erledigen waren. Außerdem soll jetzt doch die Gesetzesänderung mit dem CanG abgewartet werden.
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