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Jahresbericht 2020 der Drogenbeauftragten der Bundesregierung

07.12.2020 13:31
von grow! Magazin
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Politik & Gesellschaft

Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat Ende November in der Bundespressekonferenz ihren Jahresbericht 2020 vorgestellt. Darin finden sich neben aktuellen Trends und Zahlen rund um die Themen Tabak, Alkohol, illegale Drogen, Medien- und Glücksspielsucht umfangreiche Informationen zur Arbeit der Drogenbeauftragten, zu ihrer bisherigen Schwerpunktsetzung und ihren Zielen für das kommende Jahr.

Dazu die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig: „Die Corona-Pandemie stellt alle Akteure vor immense Herausforderungen, schafft neue Suchtgefahren und erfordert schnelle und wirksame Entscheidungen. Elementar wichtig ist, dass Beratungsstellen, niedrigschwellige Hilfsangebote und Suchtkliniken für alle Bedürftigen offenbleiben. Denn der Bedarf ist größer denn je! Ich bin sehr froh, dass wir es mit einer Eilverordnung geschafft haben, die Substitutionsversorgung für Opiatabhängige in der Krise zu sichern. Mehr Hilfe als bisher brauchen aber auch die Kinder von Suchtkranken. Viele von ihnen sind nahezu auf sich allein gestellt. Wir dürfen niemanden vergessen!“ Schwerpunkte der Drogenbeauftragten sind aktuell der Ausbau lebensrettender Maßnahmen wie Substitution oder die bundesweite Verbreitung des Nasensprays Naloxon gegen Atemstillstand bei Überdosierungen. Hierdurch sollen Todesfälle durch den Konsum illegaler Drogen verhindert werden. Weitere Schritte sind auch beim Thema Tabak vorgesehen. Neueste Zahlen belegen, dass in Deutschland jährlich 127 000 Menschen an den Folgen des Rauchens versterben. Die Drogenbeauftragte plant daher im kommenden Jahr weitere Maßnahmen zum Thema Tabakentwöhnung.

Dazu äußerte sich der DHV kritisch: „Die in diesem Jahr per Gesetz festgelegten Werbegrenzen für Tabakprodukte und E-Zigaretten sind definitiv begrüßenswert, nur ist die Darstellung von Daniela Ludwig lückenhaft: "In diesem Jahr gelang, was in der vergangenen Legislaturperiode noch an Widerständen aus dem Deutschen Bundestag gescheitert war. Am 2. Juli 2020 wurde im Parlament ein von den Regierungsfraktionen eingebrachter Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes verabschiedet." Formal richtig, nur verschweigt die Drogenbeauftragte hier, dass es an ihren Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion lag, dass Deutschland dieses Werbeverbot so lange wie möglich hinaus gezögert hat. Das dürfte an den 14,9 Milliarden Euro liegen, die der deutsche Staat allein 2019 durch die Tabaksteuer eingenommen hat - und davon lediglich einen symbolischen Kleinstbetrag für Suchtprävention ausgegeben hat. Oder haben etwa auch die damit zu tun, von denen die Unionsparteien am meisten profitieren?“

 

Auf die Droge mit den höchsten direkten und indirekten Kosten für die Gesellschaft sowie den mit Abstand größten Anteil aller ambulant und stationär behandelten Menschen - dem Alkohol - geht der aktuelle Drogen- und Suchtbericht wieder ein. Erfreulicherweise ist ein signifikanter Rückgang beim Alkoholkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener zu verzeichnen, allerdings hatte 2018 “fast jeder fünfte Erwachsene (18,1 Prozent) [...] einen riskanten Alkoholkonsum”.
Alkohol ist auch mit Blick auf Kinder aus suchtbelasteten Familien ein riesiges Thema, was mit einem Blick auf diese Zahlen klar wird: “In Deutschland leben circa 3 Millionen Kinder mit mindestens einem suchtbelasteten Elternteil. Damit ist jedes 4. bis 5. Kind betroffen. Der Großteil davon, ca. 2,65 Millionen Kinder, lebt in einem Haushalt mit alkoholkranken Eltern, ca. 40.000 bis 60.000 Kinder haben Eltern, die illegale Substanzen konsumieren.”

Angesichts der ca. 229.000 Menschen mit problematischem und ca. 200.000 mit pathologischem Glückspielverhalten sei es nicht verwunderlich, dass im aktuellen Drogen- und Suchtbericht auf Online-Glücksspiel sowie den kürzlich vorgestellten Glücksspielvertrag, mit dem Daniela Ludwig offensichtlich nicht glücklich ist, eingegangen wird. "Die Drogenbeauftragte hat die Innenminister der Bundesländer aufgefordert, konsequent gegen Unternehmen vorzugehen, die für Glücksspiel im Fernsehen werben. Darüber hinaus hat sie die Medienkonzerne aufgefordert, die Ausstrahlung unerlaubter Glücksspielwerbung zu unterlassen." Schön und gut, allerdings dürfte es bei Forderungen und bloßen Willensbekundungen bleiben, da der Glücksspielvertrag in aktueller Form kein konsequentes Werbeverbot beinhalte.

Zum Thema Cannabis wird sich natürlich auch geäußert: Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben bundesweit 10,4 Prozent der 12- bis 17-Jährigen Cannabis schon einmal konsumiert, bei den 18- bis 25-Jährigen sind es bereits 46,4 Prozent. Hier steigen die Zahlen und vielleicht ist das der Grund, warum Jugendliche und junge Erwachsene weniger Alkohol trinken und nicht die staatlichen Präventionsbemühungen. Wesentlich interessanter als die Selbstbeweihräucherung zu Ludwigs fragwürdigen Social Media Kampagne, ist jedoch die Studie der Sucht.Hamburg gGmbH, die seit 2004 regelmäßig in Hamburg und in anderen Regionen Deutschlands durchgeführt wird. In dieser Studie wird das Konsumverhalten, die generelle Einstellung zu Drogen sowie die Hintergründe bei Schülerinnen und Schülern im Alter von 14 bis 17 Jahren systematisch im sogenannten “SCHULBUS” Datensatz festgehalten. Bemerkenswert ist diese Feststellung von Sucht.Hamburg, die es in den aktuellen Drogen- und Suchtbericht schaffte: Jugendliche ohne Interesse am Konsum von Cannabis "scheinen in ihrer Konsumverzichtshaltung gefestigt und würden, wenn der Zugriff auf Cannabis für Erwachsene gelockert werden würde, nicht in den Konsum einsteigen." Erstaunlich, dass diese Erkenntnis nicht zensiert, sondern sogar hervorgehoben werde. Schließlich breche damit die ganze Argumentation zusammen, warum man Millionen erwachsene Konsumenten kriminalisieren muss, um Jugendliche zu schützen.

Die in dieser Studie gewonnenen “Erkenntnisse sind insbesondere in Bezug zu den Motiven der Jugendlichen, die kein Cannabis konsumieren, und für den Ausbau des Lebenskompetenzansatzes für die Cannabisprävention der BZgA von Bedeutung”, so der Drogen- und Suchtbericht. Trotzdem wirbt Ludwig weiter für Cannabisprohibition: „Wir haben wirklich viel zu tun. Zu viel, um uns in kraftraubenden Debatten zur Legalisierung eines Stoffes zu verzetteln“, so Daniela Ludwig bei der Vorstellung der Berichts. Dass sie die Debatte als kraftraubend empfindet, liegt aber nicht an fordernden Hanffreunden, sondern einzig und allein an ihrer und der ideologischen Verbohrtheit der Union. Alle Argumente und Fakten für eine regulierte Abgabe für Erwachsene liegen auf dem Tisch, ein fertiger Gesetzesentwurf ebenfalls. Allenfalls die CDU/CSU verzettelt sich hier. “Es geht um Freiheit, um Verantwortung, um Werte, um Überzeugungen und immer wieder auch darum, tradierte Bilder und Meinungen infrage zu stellen”, so Ludwig im Vorwort des Berichts. Wenn Sie auch nur ein Wort davon ernst meinen würde und sie und ihre inhaltlich stehengebliebenen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU Bundestagsfraktion endlich die ideologischen Scheuklappen abnehmen würden, wären Millionen Menschen in Deutschland zufrieden.

Wie sinnvoll eine Legalisierung mit Hinblick auf den Gesundheitsschutz ist, beweist der Blick ins Kapitel Angebotsreduzierung und Strafverfolgung: "Das synthetische Cannabinoid 5F-MDMB-PICA, das sich als nicht nur gering psychoaktiv und als in besonderer Weise gesundheitsgefährdend erwiesen hat und im größeren Ausmaß missbräuchlich verwendet wurde, wurde in die Anlage des BtMGs aufgenommen. Der Besitz dieses Cannabinoids ist nunmehr strafbar."

Dass diese Substanz verboten wurde, ändere nichts an der massiven gesundheitlichen Gefahr für die Nutzer durch NPS, die kurzfristig durch andere ersetzt werden. Es werde mal wieder lediglich an der rechtlichen Ausgangslage geschraubt, nicht aber am Kernproblem. An der Schwemme von mit NPS-verseuchtem CBD-Gras, welches seit einiger Zeit auch auf dem deutschen Schwarzmarkt zu finden ist, ändert diese Gesetzesänderung herzlich wenig. Ohne eine Regulierung des Cannabismarktes mit entsprechendem Verbraucherschutz und Produktkontrollen wird man Konsumenten nicht wirksam vor gefährlicher Ware und synthetischen Cannabinoiden schützen können laut DHV.

Quellen: Bundesregierung und DHV

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