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Kann „Medizinischer Cannabis Social Club“ in Mannheim funktionieren?

23.06.2021 13:31
von grow! Magazin
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Politik

 

Für die Fraktionen der Grünen, der SPD sowie der LI.PAR.Tie (Linke/Partei/Tierschutzpartei) im Mannheimer Gemeinderat steht eines fest: Gesetzlich versicherte Krebs- und Schmerzpatienten, denen kassenseitig ein ärztliches Cannabisrezept nicht genehmigt wird, sollen nicht weiter in die Illegalität getrieben und kriminalisiert werden.

Vor Kurzem sind die getrennten Anträge der drei Fraktionen auf Einrichtung eines „Medizinischen Cannabis Social Club“ (MCSC) im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes diskutiert worden. Sollte der MCSC realisiert werden können, wäre dies in Deutschland eine Premiere. Die Idee dabei ist, dass Menschen zusammen Cannabis anbauen und zum Selbstkostenpreis gegen Vorlage eines Rezepts erhalten können. Die Kosten beliefen sich so auf ca. Euro 7 pro Gramm im Gegensatz zu Cannabisblüten auf Privatrezept aus der Apotheke, die zwischen 15 bis 25 Euro pro Gramm teuer sind.

Der Mannheimer Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert dazu: „Grundsätzlich befürworten wir aus fachlicher Sicht die medizinische Verordnung und Verwendung von Cannabis zur Sicherung einer adäquaten Behandlung von Schwerstkranken und Schmerzpatienten gemäß des kassenärztlichen Genehmigungsverfahrens und setzen uns dafür ein, Menschen, die gesundheitliche Unterstützung benötigen, zu helfen. Hinsichtlich der Anträge werden wir zunächst mit den entsprechenden Fachgremien und Akteuren vor Ort wie der Kommunalen Gesundheitskonferenz und dem Runden Tisch Drogen eine differenzierte Prüfung der komplexen Problemlagen vornehmen, was einige Zeit in Anspruch nehmen wird“.

„Da der in den Anträgen beschriebene medizinische Missstand jedoch vordergründig ein systemisches Versorgungsproblem ist, dessen Ursprung und Zuständigkeiten auf Bundes- und Landesebene – BfArM respektive KV Baden-Württemberg – zu verorten sind, wäre dort ein entsprechender Diskurs einzuleiten“, sagte Grunert.

Quelle: ÄrzteZeitung

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