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Legalisierung auf Bundesebene: Beginn der nächsten Runde!
Steter Tropfen höhlt den Stein? Hoffen wir es: Am kommenden Donnertag, dem 22. Februar, werden im Deutschen Bundestag insgesamt drei Cannabis-Initiativen zur Debatte stehen: Der Modellprojekt-Antrag der FDP, eine neue Version des Cannabis-Kontrollgesetzes der Grünen und ein Entkriminalisierungs-Antrag der Linkspartei.
Der FDP-Antrag - in Berlin spöttisch “Kiffen mit Lindner” genannt - hat im Vorfeld das meiste Aufsehen erregt (wir berichteten). Im wesentlichen soll damit ein Knoten im deutschen Legalisierungs-Paradox gelöst werden: Eine Legalisierung sei nicht möglich, da keine gesicherten Erkenntnisse über die möglichen Folgen vorliegen; gleichzeitig sind Modellprojekte, die diese Erkenntnisse bringen könnten, nicht möglich, da Cannabis ja nicht legal sei. Das BfArM, das in diesen Fällen das letzte Wort hat, hat Anträge auf Cannabis-Modellprojekte von Kommunen in den vergangenen Jahren zumindest stets abgelehnt. Aufgrund leerer Kassen und fehlender juristischer Expertise bei den Kommunen hat auch noch niemand den Klageweg beschritten.
Der FDP-Antrag zielt nun darauf ab, das undurchsichtige BfArM-Prozedere durch ein Bundesgesetz zu ersetzen, das Modellprojekte nicht nur ermöglicht, sondern auch fördert. Konkret verlangt die FDP:
1. die Grundlagen für die Genehmigung von Modellprojekten zur Erforschung der kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel zu schaffen und diese Modellprojekte zu ermöglichen. Sollten hierzu gesetzliche Änderungen notwendig sein, so ist dem Deutschen Bundestag eine Gesetzesvorlage bis zum 31. Mai 2018 vorzulegen;
2. die bisherigen Antragsteller aktiv zur erneuten Antragstellung aufzufordern und bei der Antragstellung zu unterstützen;
3. weitere interessierte Länder und Kommunen, die ein Cannabis-Modellprojekt zur Verwendung als Genussmittel umsetzen möchten, ebenfalls zu beraten und zu unterstützen;
4. dem Deutschen Bundestag über die Durchführung dieser Maßnahmen und über die Modellprojekte bis zum 31. August 2018 zu berichten.
Die Anträge der Grünen und der Linkspartei liegen derzeit noch nicht in Textform vor. Bekannt ist, dass es sich beim Antrag der Grünen um eine (modifizierte?) Version des bereits in der letzten Legislaturperiode eingebrachten “Cannabis-Kontroll-Gesetz” handelt. Der Antrag der Linken sieht ein Ende der Strafverfolgung beim Besitz geringer Mengen vor. Wir updaten diese News, sobald die entsprechenden “Drucksachen” vorliegen.
Die Anträge werden in dieser ersten Sitzung zunächst beraten und anschließend an die verantwortlichen Ausschüsse weitergeleitet - wahrscheinlich in allen drei Fällen der Gesundheitsausschuss.
Die drei Gesetze werden unter Tagesordnungspunkt 11, voraussichtlich ab 16:10 Uhr debattiert. Wer neugierig ist, kann sich die Show im Lifestream des Deutschen Bundestages ansehen - oder wartet einfach, bis wir über die Sitzung berichten.
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