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Medizin: Genehmigungspflicht für Cannabisverordnungen: G-BA entlastet Fachärzte
Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Cannabisverordnungen unter bestimmten Voraussetzungen. Bisher muss die erste Verordnung von der Krankenkasse genehmigt werden, was oft kritisiert wurde. Der Gesetzgeber beauftragte den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Facharztgruppen festzulegen, bei denen die Genehmigung entfällt.
Der G-BA beschloss nun, dass 16 Facharztbezeichnungen und fünf Zusatzbezeichnungen keine Genehmigung mehr benötigen. Dazu gehören Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kardiologie, Pneumologie, Psychiatrie sowie Geriatrie, Tumortherapie, Palliativmedizin, Schlafmedizin und Schmerztherapie. Unsichere Ärzte können trotzdem eine Genehmigung beantragen, was Regressen vorbeugen kann.
Der Beschluss tritt in Kraft, wenn das Gesundheitsministerium ihn nicht innerhalb von zwei Monaten beanstandet und er im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Apotheken profitieren ebenfalls, da Unsicherheiten bei der Prüfung der Erstverordnungsgenehmigung entfallen.
Quelle: DAZ
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