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Nach 5 Jahre Cannabis als Medizin drängen PatientInnen und ExpertInnen auf Verbesserungen
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) und das Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM) fordern 5 Jahre nach Inkrafttreten des „Cannabis als Medizin-Gesetzes“ am 10. März 2017 deutliche Verbesserungen. Denn die Bilanz fällt gemischt aus. Neben den zahlreichen positiven Entwicklungen sind viele vom Gesetzgeber 2017 beabsichtigte Veränderungen nicht eingetreten. So forden beide Organisationen:
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Die Abgabepreise für Cannabisblüten in Apotheken müssen deutlich gesenkt werden.
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Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen muss abgeschafft werden, damit die Therapiehoheit in den Händen der behandelnden ÄrztInnen bleibt.
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Regressdrohungen gegenüber ÄrztInnen müssen beendet werden.
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Pharmaindustrie unabhängige Fortbildungen für ÄrztInnen zum Thema Cannabis als Medizin müssen verstärkt angeboten werden. Das Thema muss darüber hinaus fester Bestandteil der Lehre im Medizinstudium werden.
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Sucht- und andere psychiatrische Erkrankungen dürfen von den Krankenkassen nicht länger pauschal als Ablehnungsgrund für eine Kostenübernahme für eine Cannabis-basierte Therapie gewertet werden.
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PatientInnen mit einer ärztlich gestellten Indikation für eine Cannabis-basierte Therapie dürfen nicht länger strafrechtlich verfolgt werden.
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Bei Bestehen einer ärztlich indizierten Cannabis-basierten Therapie müssen PatientInnen im Hinblick auf eine Teilnahme am Straßenverkehr genauso behandelt werden, wie PatientInnen, die andere Medikamente einnehmen.
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Die klinische Forschung zur Wirksamkeit Cannabis-basierter Medikamente ist von allgemeinem Interesse und muss daher durch den Bund gefördert und finanziert werden.
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