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Neue Regelungen für Cannabis am Steuer und auf dem Fahrrad
Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. Trotzdem kann der Konsum des Rauschmittels vor dem Autofahren weiterhin den Führerschein kosten. Diese neuen Vorschriften und Grenzwerte sind ab sofort in Kraft: Der bisherige Grenzwert für THC im Straßenverkehr lag bei 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Mit den neuen Regelungen, die ab dem 22. August gelten, hat der Bundestag den Grenzwert auf 3,5 Nanogramm erhöht. Laut einer Expertenkommission entspricht dieses Risiko in etwa dem von 0,2 Promille Alkohol.
Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr im Blut am Steuer erwischt wird, muss mit einer Strafe von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wer zusätzlich Alkohol konsumiert, dem drohen 1.000 Euro Bußgeld. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt ein striktes Cannabis-Verbot, ähnlich wie bei Alkohol in der Probezeit. Bei Verstößen sind 250 Euro Bußgeld fällig. Für Patienten, die medizinisches Cannabis nutzen, gilt der Grenzwert von 3,5 Nanogramm nicht. Solange das Cannabis bestimmungsgemäß eingenommen wird, bleibt ein positiver THC-Test straffrei, außer es treten Ausfallerscheinungen auf. In solchen Fällen droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Der THC-Abbau im Blut variiert stark, abhängig von Faktoren wie der körperlichen Verfassung oder der Konsumhäufigkeit. THC kann bis zu drei Tage nach dem Konsum nachgewiesen werden, Abbauprodukte sogar bis zu einem Monat. Regelmäßige Konsumenten haben deutlich länger nachweisbare THC-Werte im Blut. Für Fahrradfahrer gibt es keinen festen THC-Grenzwert, dennoch ist Vorsicht geboten. Wer unter Drogeneinfluss einen Unfall verursacht, muss mit Bußgeldern, Führerscheinentzug oder einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen.
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