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Neues EU-Recht: THC-Höchstgehalt für Nutzhanf wieder bei 0,3 %
Das europäische Parlament hat am 24. November 2021 mit der Verabschiedung der neuen Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) einen starken Impuls für die europäische Hanfindustrie ausgelöst. Der Rat der EU hat den Vorschlag des Parlaments angenommen. Das bedeutet u. a., dass der THC-Höchstgehalt für Nutzhanf auf dem Feld wieder von 0,2 auf 0,3 % steigt. Die neue GAP, die am 01. Januar 2023 in Kraft tritt, räumt den Landwirten die Möglichkeit ein, Direktzahlungen für Hanfsorten zu erhalten, die im EU-Katalog eingetragen sind und einen THC-Gehalt von höchstens 0,3 % aufweisen. Diese Änderung führt zu einer potenziellen Erweiterung der Zahl der im EU-Katalog zugelassenen Hanfsorten. Der Wert von 0,3 % gilt allerdings nur für den Fall, dass Landwirte Direktzahlungen erhalten wollen. In Europa ist es weiterhin möglich, auf dem Feld Hanf mit einem THC-Gehalt von mehr als 0,3 % anzubauen, sofern dies nach nationalen Vorschriften zulässig ist. In Italien liegt der zulässige Grenzwert beispielsweise bei 0,6 %, in Tschechien bei 1,0 %.
Quelle: Presseportal
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