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Politik: Änderungswünsche der Ampelfraktionen
Ende September forderte der Bundesrat die Ampelkoalition auf, den Gesetzentwurf zur Cannabislegalisierung an fast 50 Stellen zu überarbeiten. Das Gesetz benötigt im Bundesrat aber keine Zustimmung. Noch gibt es keine konkrete Abstimmung zwischen den Abgeordneten der Koalitionsparteien, welche Paragrafen bei den Beratungen im Bundestag noch geändert werden sollen – aber einige Punkte zeichnen sich bereits ab:
- Häufig genannt wird unter anderem die vorgesehene 200-Meter-Regel, die besagt, dass das öffentliche Kiffen nur in Gegenden erlaubt sein soll, die außerhalb eines Radius von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten sowie Kinderspielplätzen liegen. Damit sei das Kiffen in Städten praktisch flächendeckend verboten, schließlich sei dort eine der im Gesetz genannten Einrichtungen immer in der Nähe.
- Ebenso wird für unsinnig gehalten, dass die starre Abstandsregel auch für die Lage der Cannabis-Anbauvereine gelten soll, die damit weitgehend aus Ballungsgebieten verbannt würden. „Gerade in Städten kommt es doch oft vor, dass zwei Gebäude dicht beieinander liegen, aber der Weg zwischen den Eingängen Hunderte Meter weit ist“, so der Einwand.
- Abgelehnt wird zudem die Vorschrift, nach der in den Vereinen selbst (und 200 Meter darum) kein Cannabis konsumiert werden darf. Auf scharfe Kritik stößt darüber hinaus, dass Cannabis aus dem privaten Eigenanbau nicht geteilt werden darf, nicht einmal zum gemeinsamen Kiffen mit Freunden in der eigenen Wohnung. Das war im Referentenentwurf aber noch anders geregelt: Demnach sollte die unentgeltliche Weitergabe an volljährige Personen „im Bereich der Wohnung der anbauenden Person zum unmittelbar auf die Weitergabe folgenden gemeinschaftlichen Konsum“ erlaubt sein.
- In den Koalitionsfraktionen gibt es zudem die Sorge, der Gesetzentwurf für die sogenannte zweite Säule der Cannabis-Legalisierung, sprich Modellversuche für den legalen Verkauf in lizensierten Geschäften, werde von Lauterbach bewusst verschleppt und damit in dieser Wahlperiode nicht mehr umgesetzt. Um dem vorzubeugen wird überlegt, die grundsätzliche Möglichkeit für Pilotprojekte schon in den aktuellen Gesetzentwurf („erste Säule“) einzubauen.
- Gefordert wird zudem, dort einen höheren THC-Grenzwert für den Straßenverkehr festzulegen. Denn der aktuelle Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum wird unter Umständen auch Tage nach einem Joint noch überschritten. „Das ist Prohibition durch die Hintertür und darf nicht so bleiben“, heißt es in den Koalitionsfraktionen.
Quelle: LZ
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