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Politik: Cannabis-Gesetzentwurf fertig
Gegen Ende April hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wie zugesagt den ersten Gesetzentwurf für die geplante Cannabis-Legalisierung vorgelegt. Das bestätigte ein Sprecher seines Ministeriums auf Anfrage. Der Entwurf sei kürzlich in die sogenannte Ressortabstimmung gegeben worden - was bedeutet, dass er den anderen Ministerien jetzt zur Ansicht und Prüfung übermittelt wurde. Zu den konkreten Inhalten wurde zunächst nichts bekannt, da Gesetzentwürfe innerhalb dieser Phase in der Regel noch nicht öffentlich gemacht werden. Aus Regierungskreisen hieß es, der Entwurf greife die bekannten Eckpunkte des Vorhabens auf.
Dabei geht es unter anderem um eine Freigabe von Cannabis innerhalb spezieller Vereine, sogenannter Cannabis-Clubs. Erlaubt sein soll den Eckpunkten zufolge der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und auch der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf. Einen freien Verkauf in speziellen Läden, wie ursprünglich beabsichtigt, soll es zunächst nicht geben. Geplant ist, dies über ein weiteres Gesetz später zunächst in einigen Kommunen als Pilotprojekt zu erproben. Nach der Ressortabstimmung muss das Kabinett den nun vorliegenden Gesetzentwurf auf den Weg bringen, danach sind Bundestag und Bundesrat am Zug. Wann der erste Teil der Cannabis-Legalisierung in Kraft tritt, ist damit zunächst noch offen. Angestrebt wird von Pro-Cannabis-Vertretern in der Ampel-Koalition noch dieses Jahr.
Quelle: Zeit
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