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Politik: Kabinett übermittelt Pläne zur Cannabis-Legalisierung an EU-Kommission
Die Bundesregierung hat Eckpunkte für die Legalisierung von Cannabis in Deutschland beschlossen. „Die Drogenpolitik muss erneuert werden“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Vorstellung der Pläne Ende Oktober. In den vergangenen Jahren habe die Politik „keine vorzeigbaren Erfolge erzielen könne“, sagte der Minister. Stattdessen sei der Konsum gestiegen, ebenso wie der THC-Gehalt der auf dem Schwarzmarkt gehandelten Pflanzen. „Die Tendenz geht in die falsche Richtung“. Mit der Legalisierung solle der Jugendschutz verbessert und der Schwarzmarkt verdrängt werden, nicht aber der Cannabis-Konsum ausgeweitet werden. „Konsum können wir nicht verhindern, Sucht wohl.“ Dennoch wolle er den vom Kabinett beschlossenen Plan „nicht als großen Durchbruch der Drogenpolitik verkaufen“. Es sei noch unklar, ob das Vorhaben so mit internationalem Recht vereinbar sei. Daher habe die Bundesregierung die Pläne an die EU-Kommission übermittelt und um eine Vorabprüfung gebeten. Sollte die EU-Kommission, die Pläne zurückweisen und als Ausgangspunkt für ein Vertragsverletzungsverfahren betrachten, werde die Bundesregierung auf Grundlage der Eckpunkte kein Gesetzentwurf ausarbeiten.
Lauterbach zeigte sich allerdings zuversichtlich, dass die Kommission die Pläne billigen werde. Die internationalen Verträge zielten darauf ab, den Jugend- und Gesundheitsschutz zu wahren und den Cannabiskonsum einzudämmen. „Wir interpretieren den Inhalt der bestehenden Verträge so, dass das Ziel der bestehenden Verträge mit unserem Ansatz besser verfolgt werden kann. Sollte die EU-Kommission zeitnah antworten, könne die Regierung schon im ersten Quartal 2023 einen Gesetzentwurf vorlegen. Aus den Eckpunkten könne die Bundesregierung – die Zustimmung der Kommission vorausgesetzt – schnell einen Gesetzestext erarbeiten. Geplant sind straffreier Erwerb und Besitz von 30 Gramm Genusscannabis und 3 weibliche Blühpflanzen pro volljährige Person im Privatanbau. Auf eine Obergrenze im THC-Gehalt solle verzichtet werden. Niedrigschwellige und flächendeckende Frühinterventionsprogramme zur Konsumreflexion für konsumierende Jugendliche sollen eingeführt werden und begleitend sollen Daten zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Freigabe erhoben und analysiert werden. Nach vier Jahren sollen die Regelungen bewertet und gegebenenfalls angepasst werden, vor allem mit Blick auf den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie mit Blick auf die Straßenverkehrssicherheit. Legal gekifft werden könnte in Deutschland frühestens ab 2024.
Quelle: Zeit
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