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Politik: THC-Grenzwert im Straßenverkehr nicht im Cannabis-Gesetz festgelegt
Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion klargestellt, dass die Festlegung von THC-Grenzwerten im Straßenverkehr nicht Bestandteil der kontrollierten Freigabe von Cannabis als Genussmittel ist. Diese Regelungen werden voraussichtlich erst nach der Umsetzung des Cannabis-Gesetzes erarbeitet. Zuständig für die Festlegung dieser Grenzwerte ist nicht das Bundesministerium für Gesundheit, sondern das Verkehrsministerium. Dort hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe den Auftrag, auf wissenschaftlicher Grundlage THC-Grenzwerte zu erforschen, die für die Zulässigkeit des Führens von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen relevant sein sollen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden voraussichtlich im Frühjahr 2024 veröffentlicht und der Öffentlichkeit präsentiert.
Die Entscheidung über die gesetzliche Festlegung eines THC-Grenzwerts im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des §24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wird dann dem Gesetzgeber obliegen. Parallel dazu führt die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) auf Anweisung der Bundesregierung eine Untersuchung durch, die den Einfluss der geplanten Neuregulierung des Umgangs mit Cannabis auf das Verhalten von Cannabiskonsumenten hinsichtlich ihrer Teilnahme am Straßenverkehr analysiert. Diese Untersuchung befasst sich jedoch nicht mit der Frage nach einem möglichen Grenzwert.
Die Bundesregierung betont, dass sie eine neue Studie zur Bestimmung eines Grenzwerts als unnötig erachtet, da ihrer Meinung nach bereits umfassende Studien zur Thematik existieren. Stattdessen liegt der Fokus darauf, aus den bereits vorhandenen Studien entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen, um eine fundierte Entscheidung hinsichtlich der Beibehaltung oder Erhöhung des derzeitigen THC-Grenzwerts gemäß §24a StVG vorzubereiten.
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