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Schweiz, Bund muss „Cannabis light“-Produzenten Steuern in Millionenhöhe erstatten
Hanfblüten-Produzenten beziehungsweise - Verkäufer dürfen sich in der Schweiz freuen, weil die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ihnen zu Unrecht erhobene Steuern zurückzahlt. In einem langwierigen Verfahren hatten sich zahlreiche CBD-Hersteller in den letzten drei Jahren juristisch dagegen gewehrt, dass ihre Waren als Tabakersatzprodukte gelten und damit zu einem Ansatz von 25 Prozent auf den Verkaufspreis besteuert werden; hinzu kommen rund acht Prozent Mehrwertsteuer. Diese Besteuerung hatte das Bundesgericht im Februar als verfassungswidrig und somit unzulässig erklärt. Zwar könnten die CBD-Produkte geraucht werden, es bestehe aber kein Risiko, dass diese anstelle von Tabak konsumiert würden. Deshalb fehle die gesetzliche Grundlage für die Besteuerung von Hanfblüten als Tabakprodukte, begründeten die Richter aus Lausanne. Seit dieser Urteilsverkündung hat die EZV keine Steuern mehr erhoben. Die Frage der Rückerstattung war eigentlich nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens. Die EZV habe den Sachverhalt aber nach dem Urteil vertieft analysiert und – auch im Sinne der Gleichbehandlung – entschieden, allen Herstellern sämtliche bisher bezahlten Tabaksteuern zurückzuerstatten, sagte Sprecherin Donatella Del Vecchio auf Anfrage. Diese Summe ist bedeutend, sie beläuft sich inklusive Vergütungszinsen laut Del Vecchio auf rund 33 Millionen Franken.
Quelle: Neue Zürcher Zeitung
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