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Schweizer Behörden müssen Führerschein an Cannabiskonsument zurück geben
Im September 2019 geriet ein Mann in eine Polizeikontrolle bei der wurde festgestellt, dass er Cannabis konsumiert hatte. Neben einer Strafe und dem Ausweisentzug durch die Polizei musste der Mann seinen Führerschein auf unbestimmte Zeit abgeben. Dagegen wehrte sich der Cannabisfreund vor Gericht und das Verwaltungsgericht gibt ihm jetzt Recht und kritisiert die Behörden, die „zu streng“ gehandelt hätten, wie das Urteil von Anfang 2020 besagt. Der Kläger erhielt seinen Führerschein augenblicklich zurück und auch eine Entschädigung für die Anwaltskosten.
So rechtfertigt ein einzelner positiver THC-Test im Fall des bekifften Autofahrers keinen unbefristeten Entzug des Führerscheins. Dies urteilte das Solothurner Verwaltungsgericht im Dezember 2019, am Mittwoch, den 8. Januar 2020 wurde der Entscheid dann öffentlich.
Die Solothurner Motorfahrzeugkontrolle (MFK) sei zu streng gewesen, schreibt das Gericht in der Begründung. Sie hatte dem Kläger nach der Polizeikontrolle seinen Führerschein entzogen und verlangt, er müsse auf eigene Kosten beweisen, dass er kein Risiko im Strassenverkehr darstelle. Bevor er dieser Nachweis durch verkehrsmedizinische Untersuchungen nicht erbracht sei, dürfe er kein mehr Auto fahren.
Das Verwaltungsgericht hält fest, dass Autofahren unter Einfluss von THC ein Risiko sei und nicht toleriert werden könne. So sei ein strafrechtliches Verfahren, eine Busse und ein befristeter Ausweisentzug gerechtfertigt gewesen. Der gemessene THC-Wert im Blut des Mannes war jedoch sehr gering gewesen. Ein derartiger Wert rechtfertige keine weiteren verkehrsmedizinischen Untersuchungen oder einen vorsorglichen Ausweisentzug, hält das Gericht fest.
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