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Verkehrsgerichtstag empfiehlt höheren THC-Grenzwert im Verkehr

20.08.2022 11:27
von grow! Magazin
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Politik+Gesellschaft

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat der Politik eine Erhöhung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr empfohlen. Der derzeit angewandte Grenzwert solle "angemessen" heraufgesetzt werden, teilte das Gremium in Goslar mit. Eine konkrete Zahl wurde nicht genannt.

Der momentan angewandte Grenzwert für Cannabis liege so niedrig, dass er zwar den Nachweis des Konsums ermögliche, aber keinen Rückschluss darauf zulasse, ob die Verkehrssicherheit beeinflusst sei, teilte der Verkehrsgerichtstag mit. In der Praxis führe das dazu, dass Betroffene "in einem nicht vertretbaren Umfang" sanktioniert würden, bei denen sich eine Verminderung der Fahrsicherheit aus wissenschaftlicher Sicht nicht tragfähig begründen lasse. Derzeit liegt die Grenze bei einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.

Anders als bei Alkohol gibt es für Cannabis jedoch keine wissenschaftlichen Grenzwerte, ab denen von einer Fahruntüchtigkeit auszugehen ist. Einige Studien sprechen jedoch von einem THC-Wert von zwei bis vier Nanogramm, ab dem von einer Beeinträchtigung gesprochen werden kann. „Cannabis löst anders als Alkohol ganz unterschiedliche Wirkungen bei verschiedenen Menschen aus“, erklärte Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Deutschen Versicherungswirtschaft. Er plädiert daher für einen Grenzwert von drei Nanogramm THC pro Milliliter Blut.

Rund 1.300 Menschen nahmen am Deutschen Verkehrsgerichtstag teil, darunter Juristen und Verkehrsexpertinnen. Der Gerichtstag zählt zu den wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland. Die Empfehlungen des Gremiums werden in der Politik bei der Gestaltung neuer Gesetze oft berücksichtigt.

Quelle: Zeit

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