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Verkehrsgerichtstag: Härtere Regeln für Cannabis-Patienten?

24.01.2018 14:50
(Kommentare: 2)
Politik+Gesellschaft

Beim zur Stunde in Goslar startenden 56. Deutschen Verkehrsgerichtstag sollte in diesem Jahr auch das Thema Fahren unter Cannabis-Einfluss zur Sprache kommen. Doch wie Medien vorab bereits berichteten, sehen zwei der drei geladenen Referenten die derzeitige Lage für Cannabis-Patienten überaus kritisch. Bis dato sollten Konsumenten von Medizinal-Cannabis bei unfallfreier Fahrt eigentlich nichts zu befürchten haben; wer unter “bestimmungsgemäßen” Einfluss verschriebener Medikamente Auto fährt, darf nicht mit Geldbußen oder Punkten geahndet werden.

Unter der Überschrift “Experten fordern Fahrverbote für Cannabis-Patienten” zitiert etwa der Tagesspiegel Dr. Thomas Daldrup vom Universitätsklinikum Düsseldorf  dahingehend, dass legales und illegales Cannabis sich weder äußerlich noch toxikologisch unterscheiden würden; zudem seien die laut Gesetz möglichen Abgabemengen zu hoch. Sein Standpunkt: Anders als bei dosierbaren Tabletten sei das medizinisch ‘richtige’ Rauchen eines Joints nicht zu belegen.

Härtere Töne kämen derweil aus Bayern; der ebenfalls als Sprecher eingeladene Richter Dr. Klaus Borgmann vom 11. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, möchte ein Ende des “Privilegieren” von Cannabis-Patienten: „Aus [der Sicht anderer Verkehrsteilnehmer] macht es keinen Unterschied, ob sie von jemandem angefahren werden, der Cannabis zum Vergnügen konsumiert oder aus medizinischen Gründen einnimmt.“

Spiegel.de (Überschrift: "Was der Gesetzgeber da zugelassen hat...") ergänzt das dpa-Material derweil mit Stellungnahmen weiterer Kritiker, darunter den Deutschen Verkehrssicherheitsrat, Sprecher der Automobilclubs ADAC und AvD und ein Vorstandsmitglied der Polizeigewerkschaft GdP.

Zum Thema Führerschein-Entzug bei ‘normalen’ Konsumenten wird der Oldenburger Rechtsanwalt Frank-Roland Hillmann in Goslar sprechen. Er kritisiert die Doppelmoral im Umgang mit Alkohol- und Cannabis-Sündern im Straßenverkehr. 

Eigentlich liegt beim Thema Cannabis im Straßenverkehr derzeit vieles im Argen: Die unbrauchbaren Grenzwerte, der Führerschein-Entzug als “Ersatzstrafe”, über das das Bundesverwaltungsgericht bald zu entscheiden hat und nun neue vermeintliche Grauzonen durch das 2017 in Kraft getretene “Cannabis-Gesetz.” Der Deutsche Hanfverband DHV startete bereits 2017 eine Initiative, um wieder Schwung in die leidige Debatte um Grenzwerte und Idioten-Tests zu bringen. Der Verkehrsgerichtstag wird aber wohl eine andere Stoßrichtung als der DHV anstreben...

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Kommentare

Kommentar von Petey Green |

Hi(gh)
wie einem Unwissende immer wieder das Leben schwer machen wollen...........grausam!!!!!!

Kommentar von woewe |

Hmmm, die Ergebnisse aus einer Fallstudie hatte ich zwar an einige Teilnehmer des VGT herumgeschickt, u.a. an DHV und VdTÜV, aber anscheinend sind diese zu spät dort angekommen, dort heißt es:

"THC: "However, after adjusting for gender, age, race/ethnicity, and alcohol, there was NO indication that any drug significantly contributed to crash risk. The adjusted odds ratios for THC were 1.00, 95 percent CI, indicating NO increased or decreased crash risk."
Nein, da steht nicht THC, da steht "ANY DRUG" except alcohol, der wird in der nächsten Aussage erwähnt:

" Alcohol was the largest contributor to crash risk....
The adjusted crash risk for drivers at .08 grams per 210 liters BrACs is 3.93 times that of drivers with no alcohol. "

Und im Zusammenwirken: "Although initial analyses suggested that the combination of alcohol and other drugs were contributors to increased crash risk, additional analyses adjusting for other risk factors indicated no significant effect. When both alcohol and other drugs were consumed, ALCOHOL ALONE was associated with crash risk."

NHTSA 2016: Drug and Alcohol Crash Risk: A Case-Control Study
https://www.nhtsa.gov/sites/nhtsa.dot.gov/files/documents/812355_drugalcoholcrashrisk.pdf

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