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Bahnhöfe: Medizinalcannabis auch hier legal
Wie reagiert der trägste Konzern Deutschlands auf die Legalisierung von Cannabis als Medizin? Natürlich mit einem Hausverbot gegen einen Patienten, der am Bahnsteig seine verschriebenen Pflanzenteile konsumieren wollte.
So geschah es zumindest einer Person, die ihren Fall zum Hanfverband DHV brachte. Dieser bohrte bei der Bahn-Zentrale nach und bekam eine lange, aber letztendlich positive Antwort: Cannabiskonsum ist möglich, solange man sich an Recht und Gesetz hält, entsprechende Unterlagen bereit hat und keine Mitreisenden gefährdet:
"Dies bedeutet für die Praxis, sofern Apotheken dokumentiert die Berechtigung für die Abgabe der Mittel aus Anlage III nachweisen und Konsumenten gemäß beigefügter ärztlicher Verordnung die legale Berechtigung zum Konsum der Betäubungsmitteln nachweisen können und aus dem Konsum keine Gefahr für das Leib und Leben oder die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs besteht, ist dies nicht durch die Hausordnung der Bahnhöfe der DB untersagt."
Diese Aussage gelte für alle Bereiche, die unter das DB-Hausrecht fallen; Aussagen zu untervermieteten Bahnhofsgeschäften oder Anlagen anderer Betreibe könne man nicht machen. Die Stellungnahme bezieht sich auch explizit auf Rauchkonsum in entsprechenden Raucherbereichen - wichtig sei hier, so die Deutsche Bahn, vor allem die Art und Weise, wie der Patient raucht: "Sofern er dies in provokanter Form oder für andere Bahnhofsbesucher belästigender Form tut, behalten wir uns als Hausrechtsinhaber vor, die zuständigen Sicherheitsbehörden hinzuzuziehen."
Also, Schmerzpatienten mit Bahn-Card, besser nicht mehr "provokant" kiffen, oder wie?
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