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Berlin: BfArM sucht Cannabis-Großhändler

12.03.2020 14:19
von grow! Magazin
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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat nach dem Anbau nun auch den Vertrieb von medizinischem Cannabis ausgeschrieben. Das Verfahren dürfte schneller vonstattengehen als die problembehaftete Ausschreibung für den Anbau: Nicht nur sind die Vorgaben dünner als bei der anderen Ausschreibung, die Kriterien laufen offensichtlich darauf hinaus, dass ein bereits etablierter Großhändler den Vertrieb übernehmen soll.

Die Ausschreibung schließt mit ziemlicher Sicherheit aus, dass der Zuschlag an eines der vielen Start-ups geht, die in den letzten Jahren aus dem Boden geschossen sind und teils recht unbedarft, neu ins Cannabisgeschäft einsteigen wollen: Neben den üblichen hohen Sicherheitsstandards verlangt das BfArM, dass das Unternehmen in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 10.000 Packungen an Betäubungsmitteln an Apotheken ausgeliefert hat. Dazu braucht es natürlich auch die nötigen Anlagen: So müssen bis September ausreichende Lagerkapazitäten innerhalb Deutschlands nachgewiesen werden. „Die Lagerung des Vertragsprodukts muss separiert nach Typen und Herstellern und getrennt von anderen Betäubungsmitteln, bei nicht mehr als 25°C erfolgen“, heißt es in der Ausschreibung. Mindestens zehn Kubikmeter Cannabis müssen Platz finden und jederzeit zumindest die Menge gelagert werden, die den voraussichtlichen Zwei-Wochen-Bedarf abdeckt.

Noch entscheidender ist aber: „Die Lagerung muss unter Beachtung der Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten bei Erlaubnisinhabern nach § 3 BtMG stattfinden“, wie in der Ausschreibung formuliert wird. Dass ein Lager den Richtlinien des Betäubungsmittelgesetzes entspricht, zertifiziert die beim BfArM angesiedelte Bundesopiumstelle und das dauert. Aus Branchenkreisen heißt es, ein Unternehmen, das bis jetzt kein zertifiziertes Lager hat, welches den Ansprüchen der Ausschreibung genügt, kriege das bis September auch nicht mehr abgenommen. Das sind aber alles bereits Voraussetzungen, als Zuschlagskriterium nennt das BfArM nur einen einzigen Faktor: den Preis. Der wichtigste Arbeitsschritt dürfte für die Großhändler die Preiskalkulation sein, die Frage nämlich, ob sich die Bewerbung für sie wirtschaftlich lohnt.

Quelle: apotheke adhoc

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