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Cannabis-Legalisierung in der Schweiz auf dem Vormarsch

Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) hat am 14. Februar den Vorentwurf für ein Bundesgesetz zu Cannabisprodukten mit 14 zu 9 Stimmen angenommen. Das Gesetz soll Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken regeln. Es umfasst Anbau, Herstellung, Handel sowie Konsum und Eigenanbau.
Wesentliche Punkte:
- Volljährige Schweizer dürfen Cannabis anbauen, kaufen, besitzen und konsumieren.
- Der Verkauf an Minderjährige ist verboten.
- Maximal drei weibliche Pflanzen dürfen für den Eigenbedarf angebaut werden.
- Eine gewinnorientierte Produktion wird erlaubt, unter strengen Auflagen.
- Produkte müssen hohe Qualitätsstandards erfüllen und sind neutral verpackt.
- Der Verkauf erfolgt in begrenzten Verkaufsstellen und online, ohne Gewinnabsicht.
- Strenge Regeln für die Werbung sowie eine Lenkungsabgabe zur Reduktion des Konsums.
- Ein digitales System überwacht die gesamte Lieferkette.
- Wer sich dem legalen Markt entzieht, wird härter bestraft, die Nulltoleranz im Verkehr bleibt.
Der Gesetzesentwurf wird im Sommer 2025 veröffentlicht, und es folgt eine Vernehmlassung. Eine Anpassung erfolgt vor der Abstimmung im Parlament, voraussichtlich 2026.
Quelle: Die Bundesversammlung /Das Schweizer Parlament
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