Anzeige
Cannabisgesetz: Was geht ab dem 01. April?
Wo kann man Cannabis kaufen, was darf man anbauen und wie wird man Mitglied in einem CSC?
Ab Ostermontag beginnt die Neue Zeit für alle Cannabis-FreundInnen und ab dann ist es legal, wofür man über Jahrzehnte heftig bestraft werden konnte. Dann ist der Besitz von 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit, und 50 Gramm Cannabis Zuhause erlaubt. Grundsätzlich darf Cannabis auch in der Öffentlichkeit konsumiert werden, allerdings mit Einschränkungen: Nicht in „Sichtweite“ und mindestens 100 Meter entfernt zu Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Spielplätzen. Auch darf tagsüber in Fußgängerzonen nicht gekifft werden. Wer sich nicht daran hält und in unmittelbarer Nähe etwa einer Schule beim Kiffen erwischt wird, kann mit bis zu 30.000 € Bußgeld bestraft werden!
Wo kann man Cannabis ab Montag in Deutschland kaufen? Auf legalem Weg: Gar nicht! Es wird erlaubt, den Eigenbedarf mit dem Anbau von 3 Cannabispflanzen zu decken und bis zu 50 Gramm davon zu lagern. Die möglichen Hanfsorten und deren THC-Gehalt sind nicht vorgeschrieben.
Um vor der ersten Ernte Cannabis legal erwerben zu können, sehen wir nur die Möglichkeit, über einen Arzt sich ein NORMALES (kein BTM-) Rezept verschreiben zu lassen und das Cannabis in einer Apotheke zu kaufen.
Wer anbauen will, kann ab Montag Samen und Stecklinge im Internet bestellen. Offiziell bei entsprechenden Vertrieben im „europäischen Ausland“. Ob auch in Deutschland Hanfsamen und Stecklinge verkauft werden dürfen, werden wohl Gerichte klären müssen. Gerecht wäre es jedenfalls - denn warum sollen deutsche Firmen keine Hanfsamen verkaufen dürfen, wenn das Firmen aus anderen europäischen Ländern erlaubt ist?
Eine Mengenbegrenzung konnten wir im Gesetzestext für die Hanfsamenbestellung im Internet nicht finden. Nur wenn sie über einen Cannabis-Anbau-Club bezogen werden, ist die Menge auf monatlich 7 Samen bzw. 5 Stecklinge begrenzt (dafür bekommt man sie im Club zum Selbstkostenpreis).
Die Cannabis-Anbau-Clubs können ab den 01.07. ihre Anträge zur Erteilung einer Anbaugenehmigung stellen. Erst wenn die entsprechende Landes-Behörde den Antrag geprüft und bewilligt hat, darf mit dem Anbau begonnen werden (Mitglied werden geht natürlich, sobald der Club gegründet und als Genossenschaft oder Verein entsprechend angemeldet wurde).
Es wird also frühestens im Herbst mit den ersten Cannabis-Ernten in den Anbau-Clubs zu rechnen sein. Bis dahin bleibt nur der Eigenanbau oder das Rezept vom Arzt.
In den kommenden grow! Ausgaben werden wir ausführlicher auf diese Themen eingehen und geben Tipps zu Strategien für den Eigenanbau und für die Gründung eines Cannabis-Anbau-Clubs.
grow! Magazin Abo - grow! Magazin E-Paper - grow! Magazin Shop - grow! Magazin Instagram - grow! Magazin Facebook
Nachricht 46 von 1004
- Anfang
- Zurück
- ...
- Cannabis & Führerschein: Expertenkommission schlägt THC -Grenzwert vor: 3,5 ng/ml Blutserum
- Cannabisgesetz: Was geht ab dem 01. April?
- Politik: Cannabisgesetz gilt ab 1. April 2024!
- ...
- Vorwärts
- Ende
Kommentare
Einen Kommentar schreiben
Anzeige