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Hanfverband: Offener Brief an CDU-Minister

07.09.2017 15:04
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Politik+Gesellschaft

Fünf Monate nach Inkrafttreten des "Cannabis-Gesetzes" sei die Hoffnung vieler Patienten auf eine grundlegende Verbesserung ihrer Situation bereits wieder verflogen, schreibt der Deutsche Hanfverband heute in einem offenen Brief an CDU-Gesundheitsminister Herman Gröhe.

In dem Text, der auch an Medien verschickt wurde, schildern die Hanflobbyisten die paradoxen Probleme, die sich aus dem Gesetz ergeben haben - ein Gesetz, das ursprünglich die Versorgungslage und den rechtlichen Status von Cannabispatienten verbessern sollte. So wurden etwa Anträge auf Kostenübernahme von Krankenkassen abgelehnt, obwohl Patienten sich bereits im Vorfeld eine 'alte' Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle erstritten hatten. Und die Neueinstufung von Cannabis als "Rezepturarzneimittel" hätte zu einer Preisexplosion geführt, unter der nun alle leiden, die von ihrer Kasse abgewiesen wurden.

Was alles schon schlimm genug wäre, wenn nicht die Versorgungslage so kümmerlich sei: Seit Monaten herrschen Lieferengpässe für die meisten medizinischen Cannabisblüten. Denn die deutsche Regierung hatte Cannabis zu Therapiezwecken zwar legalisiert, legt dem Eigenanbau oder zumindest einem legalen industriellen Anbau in Deutschland weiterhin Steine in den Weg.

All dies gehöre nachgebessert, fordert der DHV von Noch-Gesundheitsminister Gröhe.

 

Offener Brief - Fehler bei Cannabis als Medizin beheben

Sehr geehrter Herr Gröhe,

Das Gesetz zu Cannabis als Medizin machte tausenden Patienten in Deutschland große Hoffnungen. Hoffnung, weil nun endlich eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen möglich werden sollte. Patienten, die über eine Ausnahmegenehmigung für die Behandlung mit medizinischem Cannabis verfügten, konnten sich angesichts der hohen Kosten ihre Medizin oft kaum leisten. Manche verschuldeten sich privat, um ihre Therapie fortsetzen zu können. Andere sahen sich dazu genötigt, auf dem unregulierten Schwarzmarkt das ihnen helfende Cannabis zu erwerben oder selbst Cannabis anzubauen.

Damit sollte Schluss sein – dennoch ist nach knapp fünf Monaten die Hoffnung vieler Patienten auf eine grundlegende Verbesserung verflogen, welche sie bei der Bekanntmachung des Gesetzes Mitte März hatten.

In unserer täglichen Arbeit erleben wir regelmäßig, dass selbst Kostenübernahmeanträge von Ausnahmegenehmigungsinhabern, die also schon vor dem Gesetz medizinisches Cannabis verordnet bekamen, von den Krankenkassen mit logisch nicht nachvollziehbaren Begründungen abgelehnt werden. Ärztliche Diagnosen und Therapieeinschätzungen werden auf Sachbearbeiterebene oftmals komplett ignoriert. Selbstzahlende Patienten stellen in den Apotheken aufgrund der massive Preissteigerungen, die sich durch die Einstufung von Cannabisblüten als Rezepturarzneimittel ergeben, fest, dass sie sich ihre Therapien nicht leisten können. Ganz zu schweigen vom aktuellen Lieferengpass in den Apotheken, denn die meisten medizinischen Cannabisblüten sind über Monate nicht verfügbar.

Der Deutsche Hanfverband kritisiert die schleppende Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, die hohen Preise für Medizinalhanf in den Apotheken sowie den akuten Lieferengpass, der die immer größer werdende Zahl von deutschen Cannabispatienten von der Fortsetzung ihrer Therapie abhält. Die Bundesregierung und das Bundesgesundheitsministerium müssen hier dringend nachbessern! Die Situation ist für Patienten, Ärzte und Apotheker untragbar und wird, sollte sich hier nicht schnell etwas ändern, letztendlich wieder genau zu einem Szenario führen, welches mit diesem Gesetz verhindert werden sollte:

Patienten werden wieder in die Illegalität gedrängt und werden mittel- bis langfristig mittels Eigenanbau die Versorgung in die eigenen Hände nehmen!

Der Deutsche Hanfverband fordert das Bundesgesundheitsministerium und die Bundesregierung dazu auf,

-die Krankenkassen zu verpflichten, die Therapiefreiheit und Therapieverantwortung der Ärzte zu respektieren, die Austherapiertheit von Patienten zu achten und wirklich nur in begründeten Einzelfällen die Kostenübernahme zu verweigern. Patienten, die nachweislich positive Erfahrungen mit medizinischem Cannabis gemacht haben, können nicht mit Nebelkerzen wie dem Zweifeln der Krankenkassen an der medizinischen Wirksamkeit abgespeist werden.

-Apotheker von den unnötigen Prüfungen des versiegelten und bereits geprüften eintreffenden Medizinalhanfs zu entbinden und so die Preise für medizinisches Cannabis von aktuell 25 Euro pro Gramm auf ein niedrigeres Preisniveau zu senken.

-die Lizenzvergabe für den Medizinalhanfanbau in Deutschland angesichts der aktuellen totalen Abhängigkeit von ausländischen Importen und der immer weiter steigenden Anzahl deutscher Cannabispatienten massiv auszuweiten. Die von der Cannabisagentur geplante Produktionsmenge wird schon bei der aktuellen Zahl der Patienten nicht ausreichen. Hier müssen dringend weitere Anbaulizenzen zeitnah vergeben werden, um die medizinische Versorgungssicherheit der Patienten garantieren zu können.

-die Möglichkeit der Selbstversorgung durch Eigenanbau erneut zu prüfen.

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