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Grimma: Cannabis-Grower wegen Notstand freigesprochen
Die Sächsische Zeitung berichtet heute von einem Urteil des Amtsgericht Grimma, das Seltenheitswert hat: Ein 58 jähriger Software-Entwickler, der sich wegen einer Cannabis-Plantage rechtfertigen musste, wurde wegen Notstand freigesprochen. Der Mann konnte nachweisen, dass er das Marihuana für die Schmerztherapie seines Mitbewohners angebaut hatte.
Der ebenfalls 58 jährige Mitbewohner leidet seit über einem Jahrzehnt an heftigen Schmerzen, deren Ursachen bis heute nicht genau diagnostiziert werden konnten. Nachdem die beiden jahrelang getrocknete Blüten aus den Niederlanden bestellt hatten, entschieden sie sich aus Kostengründen, die Pflanzen fortan selber anzubauen. Das lief bis Juni 2016 auch anscheinend reibungslos - bis die Polizei schließlich vor der Tür stand. Über die Kundenliste eines fragwürdigen Versandhandels war er ins Visier der Fahnder geraten.
Gut, dass der Spuk, nun fast ein Jahr später, ein Ende für ihn hat: Die vorsitzende Richterin ließ sich von den Schilderungen des Angeklagten und seiner Gutachter überzeugen und akzeptierte, dass das Gesundheitssystem den kranken Mitbewohner über Jahre im Stich gelassen hatte. Allerdings dürfe der Anbau nun nicht weitergehen: Der Patient muss vorerst eine alternative Therapie versuchen, bis ein geeigneter Arzt gefunden ist, der ihm “legal” Cannabis verschreiben kann. Der anbauende Samariter geht straffrei aus.
Die Staatsanwaltschaft unterließ das Einlegen weiterer Rechtsmittel, so dass das Urteil mittlerweile rechtskräftig ist.
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