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Grünes Licht für Cannabismodellprojekt in der Schweiz
Das Schweizer Parlament hatte am 12. März 2020 – wenige Tage vor dem internationalen Corona-Lockdown - zwei „Geschäfte“ bezüglich Cannabis Regulierung angenommen: Der Export von THC wurde bewilligt, ebenso die vereinfachte Abgabe von medizinischem Cannabis. Am 02.06.2020 wurde nun auch noch das dritte „Cannabis-Geschäft“ angenommen: Die Pilotprojekte für die Cannabis-Abgabe an Freizeitkonsumenten.
(https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190021)
Im Rahmen von wissenschaftlichen Pilotversuchen könnte Cannabis künftig etwa in Apotheken an ausgewählte Personen verkauft werden. Mehrere Städte hatten in der Vergangenheit schon Interesse an solchen Versuchen bekundet. Bisher fehlte aber die Rechtsgrundlage dafür – diese soll nun mit dem Experimentierartikel geschaffen werden. Ziel ist es, zu untersuchen, wie sich ein kontrollierter Zugang zu Cannabis auf den Konsum, das Kaufverhalten und die Gesundheit der Teilnehmer auswirkt. Der Schweizer Bundesrat hat auch bereits dargelegt, wie er den Experimentierartikel in der Verordnung zu konkretisieren gedenkt. So sollen Versuche örtlich auf eine oder mehrere Gemeinden begrenzt sein und höchstens fünf Jahre dauern. Maximal 5000 Personen sollen daran teilnehmen, zugelassen seien nur Erwachsene. Die Probanden müssen zudem nachweislich bereits Cannabis konsumieren. Ausserdem müssen die Teilnehmenden ihren Wohnsitz in einer Gemeinde haben, in der eine Studie durchgeführt wird. Über die Theken gehen soll dabei lediglich Hanf aus schweizerischer Biolandwirtschaft.
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