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Industrie und Krankenkassen fordern: Nur noch medizinische Cannabis-Extrakte statt Blüten
Seit 2017 können Patienten in Deutschland medizinisches Cannabis auf Rezept in Apotheken erhalten. Nun fordern einige Stimmen, darunter der Arzneimittelhersteller Stadapharm und der Medizinische Dienst der Krankenkassen in Westfalen-Lippe, die Abgabe von Cannabis auf Extrakte zu beschränken. Ziel ist es, Missbrauch vorzubeugen und den Doppelstatus von Cannabis als Arznei- und Genussmittel zu klären.
Madlen Kuhr von Stadapharm argumentiert, dass Extrakte besser zur Behandlung chronischer Erkrankungen geeignet seien, da ihre Wirkstoffkonzentration leichter kontrolliert werden könne. Zudem sei die Verordnung von Cannabisblüten problematisch, da Patienten eigenständig die Sorte und somit den Wirkstoffgehalt wechseln könnten.
Seit der Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ist die Nachfrage nach Cannabisblüten, besonders bei Selbstzahlern, gestiegen. Dies wird als Hinweis auf verstärkten Genusskonsum gewertet, insbesondere bei Männern zwischen 20 und 40 Jahren. Im Gegensatz dazu bevorzugen Kassenpatient*innen eher Extrakte, wobei der Anteil der Frauen hier höher ist.
Der Medizinische Dienst plädiert daher für strengere Vorschriften, um die Anwendung medizinischen Cannabis besser zu steuern und Missbrauch zu verhindern. Quelle: DAZ
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