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Initiative, CBD-Markt-Regulation wird angestrebt
Die Anwaltskanzlei «KFN» und das Unternehmen «Hanf Farm» aus Deutschland, der Cannabis-Importeur «Buddy» aus Belgien und der Cannabis-Produzent «The Botanicals» aus der Schweiz haben gemeinsam einen Antrag auf den Erlass einer Allgemeinverfügung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Das BVL soll darin bestätigen, dass CBD-Blüten verkehrsfähig sind und legal verkauft werden dürfen. Der Antrag beruft sich auf zwei richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Urteil des BGH vom 24. März 2021 im sogenannten «Hanfbar-Fall» hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es schließt die Weitergabe von unverarbeiteten Hanfprodukten an Endverbraucher nicht mehr grundsätzlich aus, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Bereits am 19. November 2020 hat der EuGH festgestellt, dass Hanfextrakte und das darin enthaltene CBD keine Betäubungsmittel sind. Hier finden Sie das Interview des Rechtsanwalts Kai-Friedrich Niermann (https://bit.ly/32gglHv). The Botanicals AG nimmt hier eine Vorreiterrolle ein und sieht darin eine große Chance, den Cannabis Markt in Deutschland zu reformieren und zu regulieren. Unter der Marke «Artur» ist die The Botanicals AG in der Schweiz mit CBD-Blüten bereits sehr erfolgreich bei den Lebensmitteleinzelhändlern «Lidl» und «Denner» vertreten. Zusammen mit der Firma «Buddy» gelang die Expansion in Belgien - nun sollen weitere europäische Länder folgen. "Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union", so Mike Toniolo, Gründer und CEO von The Botanicals AG. "Die Regularien in der EU für Tabak- und tabakähnliche Erzeugnisse sind klar geregelt. Warum also sollte Deutschland einen Sonderweg gehen dürfen. In Belgien, Luxemburg, Fürstentum Lichtenstein und bald in Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig - warum also nicht auch in Deutschland?". Der Entscheidung blickt er sehr zuversichtlich entgegen, „Wir freuen uns sehr, dass wir mit Geduld und vor allem aufgrund der weichenstellenden Entscheidung des BGH endlich diesen einen wichtigen Schritt gehen können, nämlich den THC-armen Nutzhanf aus der Grauzone herauszuholen“. Wenn dieses Urteil zu unseren Gunsten ausfällt, wäre damit auch die Aussage der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Daniela Ludwig, widerlegt: «Cannabis ist kein Brokkoli».
Quelle: The Botanicals AG
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