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Justiz: Freilassung von Inhaftierten wegen Cannabis-Gesetz geplant
Erste Bundesländer planen, mit dem neuen Cannabis-Gesetz ab dem 1. April viele Inhaftierte zu entlassen. Gleichzeitig sollen laufende Verfahren wegen Cannabis-Besitzes eingestellt werden. Die nordrhein-westfälische Justizministeriumssprecherin erklärte gegenüber Medien, dass Personen, die wegen nun straffreier Taten verurteilt wurden, nicht länger inhaftiert werden können. Dies bedeute die Freilassung aller entsprechenden Inhaftierten und die Einstellung der Geldstrafenvollstreckung. Auch Niedersachsens Justizministerin rechnet mit Entlassungen aufgrund des neuen Gesetzes. Sie betonte den enormen Aufwand, den die Überprüfung von rund 16.000 Akten bedeute, und forderte die Bundesebene auf, die Belastung der Strafjustiz zu berücksichtigen.
Quelle: Magdeburger News
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