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Justiz - Niederbayern: „#200Miligramm“ Anklage wegen 0,2 Gramm Cannabis
Unter dem Hashtag „#200Miligramm“ üben Menschen aus ganz Deutschland Kritik am Umgang mit Marijuana. Auslöser ist ein Fall aus Niederbayern: Eine 40-jährige Frau ist dort wegen des Cannabis-Konsums von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Konkret geht es um 0,2 Gramm, die die Polizei in der Wohnung der Frau entdeckt hatte. Der Frau droht eine Geldstrafe von 900 Euro. Wie ihr Anwalt Michael Schulte mitteilte, alarmierte die Nachbarin die Beamten, als der Cannabisgeruch das Treppenhaus durchströmte. Das Verhältnis zwischen den beiden Frauen sei zuvor bereits angespannt gewesen. Die Beamten hätten sich mit der Begründung „Gefahr in Verzug“ Zugang zu der Wohnung verschafft. Bei der Durchsuchung wurden 0,2 Gramm sichergestellt. Das Mittel gilt rechtlich als Betäubungsmittel und illegale Droge. Der Konsum selbst ist nicht verboten. Strafbar machen sich allerdings Personen, die Cannabis besitzen, verkaufen und die Hanfpflanzen anbauen. Das Betäubungsmittelgesetz sieht in diesem Fall Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren vor. In bestimmten Fällen kann die Staatsanwaltschaft von einem Strafverfahren absehen. Etwa dann, wenn die Person nicht vorbestraft ist, die Droge nur zum Eigenbedarf konsumiert oder kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Zudem gilt auch eine gewisse Toleranzgrenze. Die liegt nach Angaben von Anwalt Schulte in den meisten Bundesländern zwischen sechs und 15 Gramm.
Normalerweise würde ein solches Verfahren eingestellt werden, so Schulte. In der Anklage der Staatsanwaltschaft sieht er ganz eindeutig eine Kriminalisierung des Cannabis-Konsums. Seine Mandantin sei weder vorbestraft, noch sei die Menge von großer Bedeutung. Einem Online-Portal gestand er allerdings, dass seine Mandantin bereits vor 20 Jahren wegen Drogen zu einer Haftstrafe veurteilt worden war. Dies könne allerdings nicht der Grund für das harte Durchgreifen sein. „In Niederbayern will man nur zeigen, dass Kiffer bestraft gehören“, sagt Schulte. Und weiter: Selbst das Landesgericht in Karlsruhe stufe den bandenmäßigen Handel von 20 bis 30 Kilogram Cannabis im Wert von 1,2 Millionen Euro nur noch als minder schweren Fall ein – „und meine Mandantin wird schon wegen 0,2 Gramm angeklagt.“ Anfang Februar sollte der Fall vor Gericht behandelt werden. Der Termin wurde nun aber zunächst ausgesetzt, berichtet Schulte. Zudem habe der Staatsanwalt ihm mitgeteilt, dass der Strafbefehl zurückgenommen wurde. Sollte sich diese Entscheidung als rechtmäßig erweisen, dann wären alle weiteren Gerichtstermine hinfällig. Schulte glaubt, dass die zunehmende mediale Aufmerksamkeit einen Shitstorm gegen die Staatsanwaltschaft auslösen könnte. „Die wollen sich nicht unbeliebt machen“, so Schulte. Insgesamt ist Anwalt Schulte jedoch optimistisch, dass der Fall für seine Mandantin gut ausgehen wird. „Ich interpretiere eine Verurteilung als Erfolg.“ Dann könne er Berufung und Revision einlegen. Zudem werde ohnehin bald der Gesetzentwurf zur Legalisierung des Cannabiskonsums erwartet. „Danach ist das alles vollkommen legal und das Verfahren muss eingestellt werden“, sagt Schulte. Das sei das Ziel.
Quelle: Stern
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