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Justizminister plant Regeln zur Legalisierung: Personal soll "sachkundig" sein
Justizminister plant Regeln zur Legalisierung:
Das Personal soll "sachkundig" sein und riskanten Konsum verhindern.
Wer Cannabis zu Genusszwecken verkaufen will, soll nach den Vorstellungen des Bundesjustizministers Marco Buschmann, genaue Kenntnisse über die Droge haben und über die damit verbundenen Risiken aufklären können. Das von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel sei klar: »Für erwachsene Menschen soll es legal möglich sein, in lizenzierten Geschäften Cannabis zu kaufen«, sagte Buschmann. Das könnten unter anderem Apotheken sein, »aber, wir werden den Kreis möglicherweise auch weiterziehen«. Eine Voraussetzung könnte eine »erforderliche Sachkunde des Verkaufspersonals sein«. Dadurch würden die Verkäufer und Verkäuferinnen in die Lage versetzt, »Auskünfte über die Produkte zu erteilen und riskantem Cannabiskonsum, insbesondere bei erkennbar Suchtkranken, entgegenzuwirken«.
Auf die Frage, wann mit dem Beginn der kontrollierten Abgabe als Genussmittel zu rechnen sei, antwortete Buschmann: »Bei Änderungen im Betäubungsmittelgesetz ist das Bundesgesundheitsministerium federführend. Und für jeden ist im Moment erkennbar, dass das Ministerium und der neue Minister, Karl Lauterbach, jetzt mit der Pandemiebekämpfung alle Hände voll zu tun hat.« Für ihn als Justizminister sei klar: "Wenn es Shops gibt, die Cannabis legal verkaufen dürfen, dann muss es auch Produzenten geben, die das legal anbauen und vertreiben dürfen."
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