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Keine Lockerung der Cannabis-Strafverfolgung in dieser Legislaturperiode
Die Drogenbeauftragte Ludwig äußerte sich vor kurzem zu der Frage nach Lockerung der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten: „Ich habe außerdem Sympathie dafür, Erstdelinquenten, die mit einer kleinen Menge Cannabis erwischt werden, nicht mit der Strafrechtskeule zu kommen“, so die CSU-Politikerin. Die meisten Verfahren würden sowieso eingestellt. „Es wäre sinnvoller, dies als Ordnungswidrigkeit zu behandeln und ein Bußgeld zu verhängen. Man könnte dann noch sagen, du kannst dir das Bußgeld sparen, wenn du in eine verpflichtende Beratung gehst. Wenn wir viele Konsumenten vom Konsum wieder wegbringen wollen, ergibt das Sinn.“ Auf Nachfrage erklärte sie aber, dass dies in dieser Legislaturperiode bis zur Bundestagswahl 2021 nicht mehr durchgesetzt werde. Eine generelle Freigabe von Hanf lehnt sie vehement ab, denn ihrer Meinung nach sei es wegen der verstärkten Wirkstoffkonzentration viel zu gefährlich. Weiterhin plädiert sie für eine einheitliche „Geringe Menge“ von 6 Gramm in allen Bundesländern und will verstärkt gegen die aktuelle „Kokainwelle“ vorgehen.
Quelle: ka-news
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