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LEAP stellt Forderungen an nächste Bundesregierung
Der deutsche Ableger der LEAP-Organisation (“Law Enforcement Against Prohibition”) hat sich nach langem Schweigen heute mit einer Pressemitteilung zum Reformstau beim Betäubungsmittelrecht zu Wort gemeldet - und stellt vier Forderungen an die kommende Regierung.
Die Pressemitteilung trägt den Titel “Konkrete Maßnahmen zur Reform des Betäubungsmittelrechts jetzt” und hält sich mit Kritik nicht zurück: “Statt der Forderung vieler Sachverständiger und Politiker, nicht auf Verbote von Substanzen und Kriminalisierung von Konsumenten zu setzen, sondern im Kampf gegen Todesfälle, schwersten Erkrankungen und persönlichem Leid durch den Missbrauch illegaler Drogen mit einer klugen Regulierung bisher illegaler Drogen andere Wege zu gehen, beharrte die bisherige Bundesregierung auf ihre Verbotslogik,” schreiben die Polizisten, Staatsanwälte und Richter von LEAP. Obwohl sich viele SPDler offen den Positionen der LINKEN und Grünen angenähert hätten, sei der Stillstand weiter an der Tagesordnung geblieben. Vorschläge aus der Praxis seien ungehört geblieben: Statt “im Kampf gegen Todesfälle, schwersten Erkrankungen und persönlichem Leid durch den Missbrauch illegaler Drogen mit einer klugen Regulierung bisher illegaler Drogen andere Wege zu gehen,” habe die bisherige Bundesregierung stur auf ihre “Verbotslogik” beharrt.
Als Grund für den Stillstand nennt LEAP den Koalitionsvertrag der bisherigen Koalition aus CDU, CSU und SPD, welcher “keinerlei Spielraum für grundlegende Veränderungen bot.”
Deswegen hat LEAP nun vier sehr konkrete Forderungen an die Sondierer von CDU, CSU und SPD, die sich in den kommenden Wochen zu einer dritten “GroKo” unter Angela Merkel zusammenraufen wollen:
- Die “Geringe Menge”-Regelung soll direkt ins BtMG aufgenommen, bundesweit einheitlich geregelt und grundsätzlich straffrei gestellt werden.
- Das BtMG soll entsprechend angepasst werden, um die überall in Deutschland geplanten Modellprojekte zur legalen Cannabis-Abgabe auf eine rechtliche Grundlage zu stellen.
- Der “Strategiewechsel” von Kriminalisierung hin zu Prävention soll durch einen Bundeshaushalt finanziert werden, der Kommunen Mittel an die Hand gibt, vor Ort tätig zu werden.
- Eine Bundestagskommission soll die Maßnahmen anderer europäischen Länder zur Schadensminimierung (Stichwort “Drug Checking”) unter die Lupe nehmen und entsprechende Modelle für Deutschland schaffen.
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